Evidenzbasierte Medizin ist selbstverständlich für Österreichs Ärztinnen und Ärzte
Die Behandlung nach dem aktuellen Wissensstand ist gesetzlich verankert.
Mit Befremden reagiert die Leiterin der Fortbildungsakademie der NÖ Ärztekammer, Dr. Martina Hasenhündl, auf die Aussagen der Bundesgeschäftsführerin der ARGE Selbsthilfe, wonach in Österreich eine ausgeprägte Kultur der Evidenzbasierung fehle: „Die Verpflichtung zur Fortbildung ist im § 49 Ärztegesetz verankert. Der Nachweis der Fortbildung muss von allen zur selbständigen Berufsausübung berechtigten Ärztinnen und Ärzten in Österreich erbracht werden und wird in weiterer Folge von der ÖÄK regelmäßig in einem Bericht zur ärztlichen Fort- und Weiterbildung veröffentlicht.“
Es gehört somit zum Selbstverständnis der österreichischen Ärztinnen und Ärzte sich fortzubilden und dementsprechend auch über die aktuellen wissenschaftlichen Entwicklungen und Fortschritte in ihrem jeweiligen Fachgebiet informiert zu sein.
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