133 Installateure im AK-Preisvergleich

Die Stundensätze sind laut Konsumentenschutz im Vergleich zu 2017 um drei Prozent höher. | Foto: Kurhan/Fotolia
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Verbindlichen Kostenvoranschlag einholenOÖ. Wieviel kostet ein Installateur und wieviel darf die Anfahrt kosten? Regelmäßig wenden sich Konsumenten und Konsumentinnen mit diesen Fragen an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer. Die aktuelle Erhebung zeigt große Preisunterschiede auf: So kostet eine Facharbeiterstunde beim teuersten Anbieter mehr als das Doppelte des günstigsten Anbieters und auch bei den Fahrkosten lassen sich bis zu 50 Euro sparen. Umso wichtiger ist es, die Kosten immer im Vorhinein zu vergleichen und zu vereinbaren!

Unterschiede bei Fahrtkosten und Mindestarbeitszeit

Der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer hat bei 133 Installationsunternehmen (Gas und Wasser) den Stundensatz eines Facharbeiters (Installationsmonteurs) sowie die Kosten für den Anfahrtsweg (zehn Kilometer bzw. innerhalb/außerhalb des Ortsgebietes und/oder Anfahrtszeit von einer Viertelstunde) erhoben.

Der Stundensatz beim Monteur liegt zwischen 45,60 und 91,20 Euro; im Durchschnitt 64,29 Euro.

Für Fahrtkosten werden von 11,40 bis 61,50 Euro verrechnet; durchschnittlich 24,20 Euro.
Bei sechs Firmen wird die Arbeitszeit minutengenau verrechnet.
Mehr als die Hälfte der befragten Betriebe rechnen die Mindestarbeitszeit im Viertelstunden-Takt ab und die übrigen Unternehmen verrechnen eine halbe Stunde als Minimum.

Kirchdorf am teuersten

In den Bezirken Kirchdorf, Linz, Linz-Land, Perg, Steyr-Land, Urfahr-Umgebung, Vöcklabruck, Wels und Wels-Land liegen die Bezirksdurchschnittswerte der Facharbeiterstundensätze über dem Oberösterreichdurchschnitt. Den höchsten durchschnittlichen Stundensatz hat der Bezirk Kirchdorf mit 73,17 Euro. Die höchsten durchschnittlichen Fahrtkosten verrechnen Betriebe in Wels-Land mit 38,10 Euro.

Drei Prozent Preissteigerung seit 2017

Im Vergleich zu 2017 wurden die Stundensätze der Facharbeiter um drei Prozent erhöht. Bei 28 Firmen blieben die Preise im Vergleich zum Vorjahr unverändert.
Ein Kostenvoranschlag ist gegenüber Konsumenten verbindlich, wenn nicht ausdrücklich das Gegenteil vereinbart wurde, z.B. durch die Formulierungen „unverbindlicher Kostenvoranschlag“, „Zirka-Preise“ oder „abgerechnet wird nach Naturmaß“.

Der verbindliche Kostenvoranschlag darf vom Unternehmer nicht überschritten werden.
Benötigt der Unternehmer weniger Materialien oder Arbeitszeit als angenommen, ist die Ersparnis an den Konsumenten weiterzugeben.

Vorsicht bei überteuerten Notdienst-Installateuren

Immer mehr Konsumenten beschweren sich bei den AK-Konsumentenschützern über zu hohe Rechnungen von Installateuren, deren Kontaktdaten im Notfall mit Hilfe einer Suchmaschine im Internet gefunden wurden. Meist sind die überhöhten Beträge bar zu bezahlen und die Verantwortlichen im Nachhinein nicht mehr ausfindig zu machen. Lassen Sie sich daher nicht überrumpeln, erkundigen Sie sich immer vorab nach dem Gesamtpreis und bestehen Sie auf Bezahlung mittels Überweisung, wenn Ihnen der Betrag zu hoch vorkommt.

Den gesamten Preisvergleich und weitere Infos zu Handwerkern und zum Kostenvoranschlag finden Sie auf ooe.konsumentenschutz.at.

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