Elektriker-Preise vergleichen lohnt sich

Der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich hat bei 138 Betrieben die Stundensätze von Elektromonteuren und Servicetechnikern erfragt. | Foto: Michael Jung/panthermedia
  • Der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich hat bei 138 Betrieben die Stundensätze von Elektromonteuren und Servicetechnikern erfragt.
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Konsumenten wenden sich regelmäßig an den AK-Konsumentenschutz und erkundigen sich nach den Kosten von Handwerkern. Damit die Rechnung keine böse Überraschung bringt, führen die Experten der AK OÖ regelmäßig Preiserhebungen durch. Aktuell wurden die Stundensätze und Fahrtkosten von Elektromonteuren und Servicetechnikern erhoben. Wer in nächster Zeit eine Reparatur in Auftrag geben möchte, kann sich preislich daran orientieren. Bei größeren Aufträgen sollte jedenfalls ein Kostenvoranschlag eingeholt werden!

Große Preisunterschiede bei den Stundensätzen

Der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich hat bei 138 Betrieben die Stundensätze von Elektromonteuren und Servicetechnikern erfragt.
Beim Elektromonteur liegen diese zwischen 48 und 80,40 Euro.
Beim Servicetechniker kostet eine Stunde von 50 bis 94 Euro.
Dazu wurden die Fahrtkosten für zehn Kilometer Anfahrt beziehungsweise einer Wegzeit von 15 Minuten erhoben. Der durchschnittliche Fahrtkostenpreis liegt bei 20,35 Euro.

Dieser wird in zwölf Bezirken unterschritten: Braunau, Eferding, Freistadt, Gmunden, Grieskirchen, Ried, Rohrbach, Schärding, Urfahr-Umgebung, Vöcklabruck, Wels und Wels-Land. Die höchst erhobene Fahrtpauschale beträgt 51,90 Euro und ist damit beinahe so teuer wie eine Monteurstunde.

Mehrere Kostenvoranschläge einholen
Holen Sie bei umfangreichen Aufträgen mehrere schriftliche Kostenvoranschläge ein. Dieser sollte vor allem die detaillierte Aufgliederung des Gesamtpreises nach Arbeits- Material- und sonstigen Kosten enthalten.

Ein Kostenvoranschlag ist gegenüber Konsumenten verbindlich, wenn nicht ausdrücklich das Gegenteil vereinbart wurde, z.B. durch die Formulierungen „unverbindlicher Kostenvoranschlag“, „Zirka-Preise“ oder „abgerechnet wird nach Naturmaß“.

Der verbindliche Kostenvoranschlag darf vom Unternehmer nicht überschritten werden. Benötigt der Unternehmer weniger Materialien oder Arbeitszeit als angenommen, ist die Ersparnis an den Konsumenten weiterzugeben.

Einen unverbindlichen Kostenvoranschlag darf der Unternehmer um etwa zehn bis 15 Prozent überschreiten, wenn dies unvermeidlich ist. Erkennt der Unternehmer, dass es zu einer höheren Überschreitung kommt, muss er die Arbeiten vorübergehend einstellen und den Kunden darauf hinweisen. Dieser kann der Fortführung der Arbeiten zustimmen und die Mehrkosten übernehmen oder die Arbeiten werden eingestellt und nur die bis dahin erbrachten Leistungen sind zu bezahlen.

Weist der Unternehmer auf die erhebliche Kostenüberschreitung nicht hin, verliert er jeglichen über den Kostenvoranschlag hinausgehenden Mehranspruch.

Weitere Preisvergleiche zu Handwerkern und Infos zum Kostenvoranschlag finden Sie auf ooe.konsumentenschutz.at

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Foto: Oliver Hoffmann - stock.adobe.com
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