Verspätungen, Ausfälle & Co.
2024 mehr Anfragen bei der AK OÖ wegen Reiseproblemen

- Beim Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich (AK OÖ) gibt es derzeit vermehrt Anfragen zu Reiseproblemen.
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Verspätungen, Überbuchungen, Annullierungen: Die Urlaubssaison 2024 bringt viele Unannehmlichkeiten. Beim Konsumentenschutz der Arbeiterkammer OÖ haben sich bereits rund 3.800 Reisende gemeldet, weil sie ein Problem bei der Buchung, mit dem Flug oder im Hotel hatten.
OÖ. Die starke Urlaubssaison 2024 verschafft dem Konsumentenschutz der AK Oberösterreich eine Menge Arbeit. Es haben bereits 3.800 Konsumentinnen und Konsumenten wegen eines Reiseproblems Rat und Hilfe gesucht. Das ist ein leichter Anstieg gegenüber dem Vorjahr, was auf die vielen Anfragen zur FTI-Insolvenz zurückzuführen ist. Die mit Abstand am meisten Beschwerden gab es allerdings wegen Flugproblemen, gefolgt von Fragen zum Reisestorno, zu Reisemängeln und Schwierigkeiten mit Online-Portalen.
Entschädigungen für Reisende
Wenn Airlines die Reklamationen ihrer Kundinnen und Kunden nicht beantworten oder berechtigte Entschädigungsansprüche abweisen, setzen die Konsumentenschützerinnen und Konsumentenschützer der AK OÖ die Rechte der Reisenden in Kooperation mit FairPlane durch, wenn nötig auch gerichtlich. Heuer erhielten bereits 127 Betroffene und ihre Begleitpersonen einen Gesamtbetrag von 104.220 Euro. Das entspricht einer durchschnittlichen Zahlung von 820 Euro, heißt es vom AK-Konsumentenschutz.
Ansprüche bei Flugproblemen
- Bei Verspätungen (je nach Flugdistanz zwei, drei oder vier Stunden) können Betroffene von der Fluglinie Betreuungsleistungen, etwa Mahlzeiten, Erfrischungen und gegebenenfalls auch eine Hotelübernachtung verlangen.
- Ab fünf Stunden Verspätung können Reisende die Ticketkosten zurückverlangen oder einen Ersatzflug wählen.
- Landen Betroffene mehr als drei Stunden verspätet am Zielflughafen, können sie eine Ausgleichszahlung von der ausführenden Fluglinie verlangen. Voraussetzung ist, dass der Flug in einem EU-Staat angetreten oder von einer europäischen Fluglinie in einen EU-Staat durchgeführt wird. Die Entschädigung beträgt bis zu 600 Euro. Hin- und Rückflug werden dabei gesondert betrachtet.
- Keine Ausgleichszahlung gibt es, wenn die Verspätung oder Annullierung auf unvermeidbare außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sind, die nicht der Fluglinie zugerechnet werden können, etwa schlechte Witterung oder eine Sperre des Flughafens.
- Erfahren Konsumentinnen und Konsumenten bereits Wochen vor der Reise von einer Flugänderung, müssen sie das nicht in jedem Fall hinnehmen. Bei erheblichen und unzumutbaren Änderungen kann auch ein Rücktrittsrecht gegeben sein.
- Bei Überbuchung oder Annullierung des Fluges haben Reisende neben der Ausgleichszahlung auch Anspruch auf den schnellstmöglichen Transport an das ursprüngliches Flugziel. Sie können auch einen späteren Zeitpunkt wählen oder überhaupt den Rücktritt erklären und den Flugpreis zurückfordern.
Rechte bei Pauschalreisen
- Die erwähnten Ansprüche gegenüber der Fluglinie gelten grundsätzlich auch bei Pauschalreisen.
- Bei Verspätungen von mehr als vier Stunden können Betroffene alternativ vom Reiseveranstalter eine Preisminderung verlangen, wobei diese meist niedriger ausfällt als die Ausgleichszahlung, die sie gegenüber der Fluglinie geltend machen können.
- Bei Flugverspätungen im Zuge einer Pauschalreise ist ein Rücktritt von der Flugbuchung nicht anzuraten. Wenden Sie sich bei größeren Verspätungen unbedingt sofort an den Reiseveranstalter.
Den Musterbrief an die Fluglinie, das Online-Formular für die Entschädigungsforderung und viele Tipps rund ums Reisen finden Sie auf Reise & Freizeit | Arbeiterkammer Oberösterreich
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