Unwetterschäden
Was die Versicherung zahlt

Heftige Unwetter verursachen immer wieder Schäden. | Foto: Arrfoto/PantherMedia
  • Heftige Unwetter verursachen immer wieder Schäden.
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Sturm, Hagel, Hochwasser und Blitz sind eine Gefahr für Auto und Haus. Die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer OÖ haben zusammengefasst, wann welche Versicherung zahlt.

OÖ. Von einem Sturm spricht man ab einer Windgeschwindigkeit mit Spitzen von mehr als 60 km/h. Wird etwa das Dach durch den Sturm abgedeckt, kommt die Sparte Sturm in der Eigenheimversicherung auf. Kommt es in weiterer Folge zu Schäden am Wohnungsinhalt oder Hausrat, etwa durch Regen, deckt das die Haushaltsversicherung. Zertrümmerungsschäden durch Hagel deckt ebenfalls die Sturmversicherung, wenn sie Auswirkungen auf die Brauchbarkeit, Funktionsfähigkeit oder Nutzungsdauer der betroffenen Sachen haben. Bei Schäden durch Sturm oder Hagel gibt es üblicherweise volle Deckung durch die Versicherung. Liegt eine rein optische Beeinträchtigung durch Hagel vor (z.B. bei Rollläden, Fensterbänken) hängt es vom gewählten Versicherungsprodukt ab, ob und in welchem Ausmaß es Leistungen gibt. Die angebotenen Zusatzdeckungen liegen hier meist zwischen 1.500 und 10.000 Euro.

Regen und Hoch­wasser

Bei Schäden aus witterungsbedingten Niederschlägen (wie etwa Starkregen), Hochwasser, Überschwemmung oder Vermurung, bieten die meisten Haushalts- und Eigenheimversicherungen Produkte mit begrenzter Deckung an (häufig zwischen 4.000 und 10.000 Euro). Gegen Aufpreis können höhere Versicherungssummen vereinbart werden. In hochwassergefährdeten Gebieten kann es jedoch sein, dass man gar keine Deckung bekommt.

Umgefallene Bäume

Stürzt ein eigener Baum oder einer vom Nachbargrundstück bei einem Sturm auf das eigene Gebäude, werden die Schäden inklusive Reparatur und Instandsetzung in den meisten Fällen von der eigenen Eigenheimversicherung übernommen. Dazu gehören auch die Kosten für die Entsorgung oder den Abtransport des Baumes. Fällt der eigene Baum hingegen auf ein angrenzendes Grundstück, wird der Schaden von der Eigenheimversicherung der Nachban übernommen. Die eigene Haus- und Grundbesitzhaftpflicht zahlt nur dann, sofern die Betroffenen notwendige und zumutbare Sicherheitsmaßnahmen unterlassen haben.

Blitzschlag

Wird das eigene Haus und/oder elektronische Geräte (etwa TV-Gerät oder Kühlschrank) durch einen Blitzschlag beschädigt, unterscheiden Versicherungen zwischen direktem und indirektem Blitzschlag.

Direkter Blitzschlag
Bei einem direkten Blitzschlag schlägt der Blitz unmittelbar in das versicherte Gebäude ein. Schäden am Gebäude, wie beispielsweise Dach und Außenmauern, sind dann durch die Feuerversicherung, die meist auch Schäden durch direkten Blitzschlag enthält, gedeckt. Werden durch die hohe Spannung elektronische Geräte zerstört, ist dies zumeist auch abgesichert. Ein Blitzableiter sollte diese Schäden allerdings verhindern.

Indirekter Blitzschlag
Ein indirekter Blitzschlag liegt vor, wenn der Blitz in Stromleitungen außerhalb des Gebäudes einschlägt und es dadurch zu einer Überspannung in den Hausleitungen kommt. Es sollte daher darauf geachtet werden, dass die Eigenheim- und Haushaltsversicherung auch indirekte Blitzschäden deckt.

Durch einen Schutzschalter gegen indirekten Blitzschlag können hier aber Schäden meist vermieden werden.

Schäden an Au­tos

Sturmschäden an Autos werden meist nur von der Kaskoversicherung, Teil- oder Vollkasko, gedeckt. Die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung bietet hier keinen Schutz. Ob und in welcher Höhe die Kaskoversicherung zahlt, steht in der Polizze und den Versicherungsbedingungen. Wurde etwa ein Selbstbehalt vereinbart, kann dieser im Schadensfall vom Entschädigungsbetrag abgezogen werden.

Sturmschäden durch umfallende Bäume gelten grundsätzlich als „durch höhere Gewalt“ verursacht. Betroffene können sich Kosten nur zurückholen, wenn Bäume schon vor dem Sturm morsch oder Gebäudeteile (zum Beispiel Dachziegel) baufällig waren. Die Geschädigten müssen allerdings den Nachweis dafür erbringen, dass Ursache des Schadens die mangelhafte Beschaffenheit des Gebäudes oder des Baums war. In diesem Fall haften die Hauseigentümer oder deren Gebäudehaftpflichtversicherung (zumeist Teil der Eigenheimversicherung), wenn sie nicht beweisen können, alle zumutbaren Vorkehrungen zur Abwendung der Gefahr getroffen zu haben.

Wenn die Ver­sicherung nicht zahlt

Lehnt die Versicherung die Leistung ab oder zahlt sie nur einen Teil des Schadens, sollten sich Betroffene beraten lassen. Dazu können sie sich auch an die Versicherungsexperten der Arbeiterkammer OÖ wenden.

Mehr Informationen gibt es HIER

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