Wie das "Modell Deutschland"
Ärztekammer fordert Fusion beider Kassensysteme

v.l.n.r. Thomas Fiedler, Kurienobmann der niedergelassenen Ärzte, Peter Niedermoser, Präsident der OÖ-Ärztekammer und Felix Wallner, Kammeramtsdirektor der OÖ-Ärztekammer | Foto: Ärztekammer OÖ
  • v.l.n.r. Thomas Fiedler, Kurienobmann der niedergelassenen Ärzte, Peter Niedermoser, Präsident der OÖ-Ärztekammer und Felix Wallner, Kammeramtsdirektor der OÖ-Ärztekammer
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Die Ärztekammer Oberösterreich fordert, dass Kassenärzte auch Privatpatienten betreuen können. 

OÖ. Seit 2000 stagniert die Zahl der Kassenärzte, während sich die Zahl der Wahlärzte verdoppelte. Laut der Ärztekammer nehme die Attraktivität der Kassenverträge ab und es entscheiden sich immer mehr Mediziner dazu, als Wahlärzte zu arbeiten. Deshalb fordert die Ärztekammer eine Zusammenführung der Kassensysteme. 

"Modell Deutschland"

In Deutschland ist es laut der Ärztekammer geregelt, dass Kassenärzte auch Privatpatienten betreuen. Dies wäre laut Peter Niedermoser, Präsident der Ärztekammer für Oberösterreich, für junge Mediziner ein attraktives Zukunftsmodell.

"Durch einen Kassenvertrag wäre jedenfalls eine finanzielle Grundabsicherung gewährleistet und die Vorteile der Privatmedizin würden den Anreiz verstärken, dieses Kassenmodell der Zukunft zu nutzen"

Breite Zustimmung 

Eine market-Umfrage kommt zum Schluss, dass die Bevölkerung bereit wäre, knapp eine Milliarde Euro pro Jahr für eine ärztliche Betreuung auszugeben. Auch eine Umfrage bei Kassenärzten zeigt, dass sich knapp 85 Prozent der Ärzte vorstellen, unter Umständen Privatpatienten aufzunehmen.

"Fast die Hälfte der Befragten sieht darin die Möglichkeit, Kassenarztstellen zu attraktivieren"

, sagt Thomas Fiedler, Kurienobmann der niedergelassenen Ärzte in der OÖ-Ärztekammer. 

Vorteile liegen auf der Hand

Laut der Ärztekammer würde eine Zusammenlegung beider Bereiche nicht nur den Privatversicherten, sondern auch allen anderen Versicherten bessere Rahmenbedingungen ermöglichen. Zudem stünden mehr Mediziner dem System zur Verfügung, wodurch derzeit offene Kassenstellen besetzt werden könnten. 

Rechtliche Grundlage für neues Modell 

Laut Felix Wallner, Kammeramtsdirektor der OÖ-Ärztekammer, sei es derzeit rechtlich möglich, dass Privatpatienten von Kassenärzten betreut werden. Es gehören dennoch einige rechtliche Hindernisse beseitigt.

"Aktuell bekommt nämlich ein Patient, der privat behandelt wird, keinen Rückersatz der Kosten erstattet".

Die Idee Wallners wäre, dass eine Kassenpraxis das Honorar normal abrechne. Die Differenz zum höheren Wahlarzt-Honorar soll durch eine Aufzahlung erfolgen. Dazu müsse aber das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) geändert werden. Diese Änderung sei laut Wallner dringend notwendig, um Stellen wieder attraktiver zu gestalten.

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