Lockdown
Unterricht mit Maskenpflicht nach Stundenplan

Kinder in Volkssschule und Unterstufe müssen auch während des Unterrichts eine Maske tragen. | Foto: panthermedia.net/tomwang
  • Kinder in Volkssschule und Unterstufe müssen auch während des Unterrichts eine Maske tragen.
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Die Schulen bleiben im Lockdown geöffnet, die Eltern sind aber dazu aufgerufen, ihre Kinder wenn möglich zuhause zu behalten – Informationen der Bildungsdirektion, wie das funktionieren soll:

„Die Schulen werden für alle, die sie benötigen, offen bleiben. An allen Standorten wird weiterhin regelmäßig getestet, zusätzlich werden noch weitere verschärfende Maßnahmen umgesetzt, um einen sicheren Schulbetrieb gewährleisten zu können. All jene Kinder, die zuhause betreut werden können, benötigen nur eine Entschuldigung seitens der Erziehungsberechtigten. Ich bedanke mich bei allen, die dies mittragen und hier Verständnis zeigen“, so Bildungsdirektor Alfred Klampfer zur Umsetzung.

Schule oder zuhause ist Entscheidung der Eltern

Wie sieht der Schulbetrieb aus?
In den Schulen findet regulärer Präsenzunterricht nach Stundenplan statt. Für Eltern gibt es jedoch die Möglichkeit, ihre Kinder zu Hause zu lassen. Diese Schüler informieren sich bei ihren Lehrkräften über den zu lernenden Stoff. Sollten Eltern ihre Kinder zu Hause betreuen wollen, wird ersucht, dies der Schulleitung oder der klassenführenden Lehrkraft zu melden. Das Fernbleiben vom Unterricht kann auch tageweise erfolgen.
„Sie als Eltern kennen Ihr Kind am besten. Sollte es beim Lernen zuhause Probleme geben, besteht jederzeit die Möglichkeit, wieder in die Schule zu gehen“, erläutert Klampfer. „Die Schule wird mit allen Schülerinnen und Schülern bzw. deren Eltern oder Erziehungsberechtigten Kontakt aufnehmen und informieren, welche Maßnahmen umgesetzt werden, damit auch jene Kinder und Jugendliche den Lernstoff erarbeiten können, die während des Lockdowns zu Hause bleiben. Die organisatorische Umsetzung obliegt hier dem Standort selbst“, sagt Klampfer und erklärt weiter: „Das Alter der Schülerinnen und Schüler sowie die Voraussetzungen am Schulstandort werden entscheidende Rollen bei der Umsetzung des Lehrbetriebs in den nächsten Wochen spielen. Haben Sie Vertrauen in die Professionalität Ihrer Schule, sie wird hier die richtigen Entscheidungen treffen“.

Kritik von Elternvereinen

„Wenn sich Eltern gezwungen fühlen Ihre Kinder in die Schule zu schicken, da diese sonst neuen Stoff nicht gelehrt bekommen oder Schularbeiten versäumen, konterkariert dies das Ziel, dass alle Kinder, welche die Möglichkeit haben zuhause zu bleiben dies auch tun“, kritisiert  Joris Gruber Präsident des Landesverbands der Elternvereine an höheren und mittleren Schulen in Oberösterreich (LVEV), die unklare Kommunikation des Bildungsministeriums. Wenn nur jene Schüler in die Schule kommen sollen, die zuhause keine Betreuung haben, müssten folgende Regeln für den Unterreicht festgelegt werden:

  • "Kein neuer Unterrichtsstoff im Lockdown, idealerweise Wiederholungen / Inhalte welche letztes Jahr zu kurz kamen."
  • "Keine Prüfungen bzw. Schularbeiten, welche Anwesenheiten nötig machen."
  • "Druck rausnehmen! Es ist für die Kinder wieder eine herausfordernde Zeit!"
  • "Umkehr der Kommunikation, nicht daheimbleiben ist erlaubt – sondern in die Schule kommen ist möglich!"

„Eine besonders ärgerliche Auswirkung der fehlenden konkrete Regelungen des Bundesministeriums ist die Tatsache, dass nun jede Schule, dies Regelungen anders interpretiert und den Eltern keine Sicherheit bietet! Manchmal ist eben leider nicht weniger mehr“ so Gruber weiter.
„Die aktuelle Regelung des Ministerium setzt Eltern und Schüler stark unter Druck. Daher gilt es all` jenen den Rücken zu stärken, die ihre Kinder zu Hause betreuen wollen. Die Situation ist ohnehin schwer genug und daher sollten Eltern mit ihrer Entscheidung nicht alleine gelassen werden“, so Bernhard Baier, Obmann der katholischen Elternvereine in Oberösterreich.

Mund-Nasenschutz für Volksschule & Unterstufe

In den Schulen gilt in allen Schulstufen eine Maskenpflicht auch während des Unterrichts:

  • Jugendliche der Sekundarstufe II sowie das Personal müssen eine FFP2-Maske tragen
  • Schüler bis zur achten Schulstufe einen Mund-Nasenschutz.

Die Lehrerinnen und Lehrer sind angehalten für ausreichend Maskenpausen zu sorgen. Zusätzlich werden weiterhin während alle Schüler gestetet – ob ungeimpft oder geimpft.
„Mit der Entscheidung, die Schulen sowie Kinderbildungs- und –betreuungseinrichtungen für alle offen zu halten, sollen die Eltern entlastet werden. Ich bitte aber auch alle jene, denen es möglich ist, ihre Kinder zuhause zu betreuen, dies auch zu tun. Die Schulleitungen und Lehrkräfte werden die Eltern über die weitere Vorgehensweisen unterrichten und sie zeitnah über alles informieren“, so Klampfer.

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