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Drängeln kann ganz schön teuer werden!

Drängeln kann die Urlaubsfreude bremsen. | Foto: Arbö
  • Drängeln kann die Urlaubsfreude bremsen.
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Drängeln ist kein Kavaliersdelikt. Es wird mit Strafen bis zu 2.180 Euro und Führerscheinentzug geahndet.

OÖ. Beim Reiseverkehr kann schon durch kleine Behinderungen der Verkehrsfluss stark gestört werden. Als Folge entstehen kilometerlange Staus. Deshalb gilt: Abstand halten! Es wird ein Abstand von zwei Sekunden zum vorderen Kraftfahrzeug empfohlen – auch im Kolonnenverkehr. Diese zwei Sekunden ergeben sich aus einer Sekunde Reaktionszeit auf eine unerwartete Situation plus die weitere Sekunde als Ausgleich von Bremswegunterschieden. Um den Abstand zu messen, sucht man einen fixen Punkt am Straßenrand (Verkehrstafel, Begrenzungspfosten). Passiert das Heck des vorderen Fahrzeugs diesen Punkt, zählt man zwei Sekunden, bis man selbst mit der Fahrzeugfront den Punkt erreicht.

Geldstrafe und Führerscheinentzug

Drängeln – also die Unterschreitung eines Sicherheitsabstands von weniger als 0,4 Sekunden – gilt als Vormerkdelikt und kann mit Strafen bis zu 2.180 Euro geahndet werden. Ein Sicherheitsabstand von weniger als 0,2 Sekunden führt zusätzlich zu einer Entziehung der Lenkberechtigung von zumindest 6 Monaten. „Im schlimmsten Fall kann es sogar zu einem Gerichtsverfahren wegen Gemeingefährdung oder Nötigung kommen. Dies gilt nicht nur für den motorisierten Individualverkehr, sondern auch für Rad- und E-Bike-Fahrer“, erklärt Arbö-Rechtsexperte Martin Echsel.

Der Arbö gibt folgende Tipps, um sicher am Ziel anzukommen:

  • Aggressive Fahrweise vermeiden und keine unüberlegten Manöver starten
  • Ruhe bewahren und sich nicht auf Ärger einlassen – auch als „Bedrängter“
  • Genügend Zeit einplanen
  • Geschwindigkeit anpassen und Sicherheitsabstand einhalten
  • Immer wieder Pausen machen, um Übermüdung vorzubeugen
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