Gesetzesnovelle
Kein Plastik im Biomüll

Nach dem Prinzip: „Was der Boden hervorbringt, soll wieder zu Erde werden“ umfassen biogene Abfälle natürliche Abfälle aus Garten- und Grünflächenbereich, pflanzliche Abfälle aus Haushalt und Küche. | Foto: torte83/Fotolia
  • Nach dem Prinzip: „Was der Boden hervorbringt, soll wieder zu Erde werden“ umfassen biogene Abfälle natürliche Abfälle aus Garten- und Grünflächenbereich, pflanzliche Abfälle aus Haushalt und Küche.
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Immer wieder landen falsche Stoffe wie Plastiksackerl, Take-Away-Boxen oder Plastikbesteck im Biomüll. Eine Gesetzesnovelle, die im Juli in Kraft tritt, soll diese Störstoffe künftig reduzieren.

OÖ. Oberösterreichs Abfallwirtschaft hat sich in den letzten Jahren zu einer nachhaltigen Stofffluss- und Ressourcenwirtschaft entwickelt. Noch vor 30 Jahren wurden die Abfälle aus Haushalten fast ausschließlich deponiert – heute werden sie zu mehr als zwei Drittel wieder verwertet. Immer mehr Produkte werden über das Programm ReVital repariert, um diese dann preisgünstig anzubieten, die Abfallberge zu verkleinern und neue Jobs zu schaffen.

Störstoffe im Biomüll

Die aktuell vorliegende Bio-Abfallanalyse zeigt, dass es bei der Abfallwirtschaft trotz vieler erfolgreicher Maßnahmen weiterhin noch Handlungsbedarf gibt:

„Einerseits sehen wir die Lebensmittelverschwendung, die mit rund einem Drittel an vermeidbaren Lebensmittelabfällen in der Sortieranalyse zum Vorschein kommt, andererseits ist der Bioabfall mit Störstoffen belastet und hier ragen vor allem Kunststoffverpackungen mit einem Anteil von fast 50 Prozent heraus“, so Landesrat Stefan Kaineder.

Bei der Lebensmittelverschwendung setzt das Umweltressort gemeinsam mit dem Landesabfallverband (LAV) auf Bewusstseinsarbeit mit Initiativen wie der „is nu guat“-Kampagne, die sich zum Ziel gesetzt hat, die Lebensmittelverschwendung zu reduzieren und auf die oft viel längere Dauer der Genießbarkeit von Lebensmitteln aufmerksam zu machen, als zum Beispiel das Mindesthaltbarkeitsdatum suggeriert.

Gesetzesnovelle ab Juli

Umweltministerin Leonore Gewessler und Landesrat Stefan Kaineder arbeiten daran, den Plastikmüllberg in der Umwelt Schritt für Schritt zu verkleinern, was auch Auswirkungen auf Störstoffe aus Kunststoff in Bioabfällen haben sollte. „Ab 3. Juli 2021 gelten strengere Regelungen für etliche Einwegverpackungen aus Plastik. Verboten werden Wegwerfbesteck und –teller oder Take-Away Boxen aus Polystrol. Das sollte auch zur Folge haben, dass weniger Plastik in den Bioabfällen und folglich Kompostieranlagen landen wird“, freut sich Landesrat Stefan Kaineder, der auch in der Abfallwirtschaftsgesetzesnovelle des Landes weitreichende Vorgaben zur Eindämmung der Plastikflut vorgesehen hat, wie zum Beispiel dem Einwegverpackungsverbot bei Veranstaltungen ab 300 Personen.

Biogene Abfälle

Werden biogene Abfälle richtig entsorgt, kann daraus in den Kompostieranlagen wertvolle, nährstoffreiche Komposterde erzeugt werden, die Pflanzen gesund hält und zur Bodenverbesserung beiträgt. Die Kompostierung biogener Abfälle leistet zudem viel für den aktiven Klimaschutz, weil Kompost CO2 speichert.

Aber was zählt eigentlich zum biogenen Abfall? Nach dem Prinzip: „Was der Boden hervorbringt, soll wieder zu Erde werden“ umfassen biogene Abfälle natürliche Abfälle aus Garten- und Grünflächenbereich, pflanzliche Abfälle aus Haushalt und Küche, insbesondere Zubereitungsreste wie Schalen, Hygienepapier. Lebensmittelabfälle, wie etwa Gemüse, Obst, Brot und Gebäck, und Teigwaren, sollten im Sinne der Ressourcenschonung und Sparsamkeit natürlich vermieden werden. Rohes Fleisch darf aus Hygienegründen nicht in die Biotonne. Kunststoffe, Glas, Metall und sonstige Störstoffe haben nichts in der Biotonne verloren, ebenso wenig Katzenstreu und Kot.

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