AK Konsumentenschutz
83.000 Menschen 2019 individuell beraten

- Flugreisen werden aufgrund knapper Kalkulationen seitens der Anbieter für Reisende oft zur Nervenprobe. Der AK Konsumentenschutz hilft bei Überbuchungen, Verspätungen und Anullierungen.
- Foto: Andrew Barker/Fotolia
- hochgeladen von Marlene Mülleder
Rund 83.000 Konsumenten wandten sich 2019 mit ihren Fragen an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich.
OÖ. Mehr als eine Million Mal wurden Infos, Tipps, Musterbriefe und Online-Rechner im Web genutzt. Mit seinen Tests und Preisvergleichen liefert der AK-Konsumentenschutz einen wesentlichen Beitrag zur Qualitätssicherung. Besonders interessiert waren die Oberösterreicher 2019 an den Tests von Produkten für Kinder wie zum Beispiel Schultaschen oder Zahnpasta und an Preiserhebungen bei Installateur- und Elektrikerbetrieben sowie von Kfz-Werkstätten.
Probleme bei Online-Käufen
Neue Probleme tauchen dadurch auf, dass immer mehr Waren online gekauft und Dienstleistungsverträge im Internet abgeschlossen werden. Unter anderem geraten Konsumenten an Fake-Shops, die sich Waren bezahlen lassen, aber nicht liefern, oder an fingierte Sonderangebote, wie zum Beispiel ein Handy um zwei Euro, die sich als Abo-Verträge entpuppen. Oder angeblich kostenloses Streaming endet in Zahlungsaufforderungen in der Höhe von 350 Euro.
Reisen wird zur Nervenprobe
Stark gestiegen sind 2019 die Anfragen zum Thema Reisen. Die meisten Beschwerden betrafen Flugverspätungen, -überbuchungen und -annullierungen. Auch die Probleme bei Online-Buchungen nehmen zu. Große Verunsicherung rief 2019 der Konkurs des Reisekonzerns Thomas Cook hervor: Mehr als 300 Konsumenten erkundigten sich bei der AK nach ihren Rechten und Möglichkeiten. Auch das täglich aktualisierte Info-Angebot auf der AK-Homepage dazu wurde rege nachgefragt.
Juristisches Highlight: Sky-OGH-Urteil
"Ein juristisches Highlight stellte 2019 das OGH-Urteil gegen Sky dar," betont Ulrike Weiß, Leiterin des Konsumentenschutzes in OÖ. Eine regelrechte Beschwerdeflut veranlasste die AK Oberösterreich 2016 gegen die Sky Österreich Fernsehen GmbH gerichtlich vorzugehen. Das 2019 ergangene Urteil des Obersten Gerichtshofes bestätigte in 27 von 29 geklagten Klauseln die Rechtsmeinung der AK. Mit diesem Urteil konnte vor allem einer unzulässigen Geschäftspraktik bei telefonischen Vertragsabschlüssen ein Riegel vorgeschoben werden.
Die meisten Konsumentenprobleme konnten auch 2019 außergerichtlich gelöst werden. Gelingt das nicht und ist eine Rechtsfrage für viele Betroffene bedeutsam, so unterstützt die AK Oberösterreich ihre Mitglieder mit Musterklagen vor Gericht.


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