EU-Rechtsverstoß
Arbeiterkammer kritisiert Arbeitszeitgesetz
OÖ. Am 14. November präsentierten Johann Kalliauer, Präsident der Arbeiterkammer OÖ (AK OÖ) und Walter Pfeil, Professor der Universität Salzburg, ein Gutachten über offene Rechtsfragen des neuen Arbeitszeitgesetz (AZG). Laut Kalliauer haben mehrere Unternehmen bereits Gleitzeitvereinbarungen abgeschlossen, die als Normalarbeitszeit einen 12-Stunden-Tag beinhalten. Dadurch verschlechtere sich das Schutzniveau für die Beschäftigten.
Offenen Rechtsfragen
Elias Felten, Professor der Universität Linz und Pfeil waren für die Ausarbeitung des Gutachten zuständig. Thematisiert wurde die Ausdehnung, der Ausnahme vom AZG. Laut Felten, will die Bundesregierung zusätzlich zur ersten und zweiten Führungsebene auch die dritte Ebene aus dem AZG ausnehmen. Weiters gilt für „sonstige Arbeitnehmer“, welche Lage und Dauer ihrer Arbeitszeit selbst festlegen, gegen das EU-Recht verstoßen. Das neue AZG nehme die „sonstigen Arbeitnehmer“ zur Gänze aus und spreche ihnen dadurch Ansprüche ab.
Ein weiterer Punkt des Gutachten bezieht sich auf die Auswirkungen für die All-In-Verträge. Durch die Erhöhung der höchstzulässigen Arbeitszeit auf 12 Stunden am Tag und 60 Stunden in der Woche müssten Arbeitnehmer bei gleichbleibendem Entgelt 20 Prozent mehr arbeiten.
Forderungen der Arbeiterkammer
Die AK OÖ fordert den bestmöglichen Schutz der Arbeitnehmer. Kalliauer betont: „Die Freiwilligkeit der Mehrstunden ist eher als Marketinggag zu verstehen.“ Der Wunsch Kalliauers wäre die Rücknahme der neu in Kraft getretenen Gesetzesänderung im AZG. Es benötige eine Neugestaltung unter Einbindung der Sozialpartner zur Wahrung der Interessen der Arbeitnehmer. Weiters fordert die AK OÖ die völlige Transparenz bei All-In-Verträgen.
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