Bezirk Oberpullendorf
Entsetzen bei Drogendealer über 4 Jahre Gefängnis
Entgeisterung, ungläubiges Kopfschütteln und fassungslose Mimik bei einem Drogendealer über das seiner Meinung nach zu harte Urteil. Deshalb meldete sein Anwalt gegen „4 Jahre Gefängnis“ Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an. Ein weiterer Beschuldigter kam mit einer bedingten Haftstrafe davon.
BEZIRK OBERPULLENDORF. Seitens der Staatsanwaltschaft angeklagt waren 5 Kilo Speed und 1.000 LSD-Trips. Damit soll der Erstbeschuldigte, ein 42-jähriger Invalidenrentner, „Kunden“ in den Bezirken Neusiedl und Oberpullendorf versorgt haben. Der Vorwurf von Anbau und Ernte bezüglich 30 Cannabispflanzen richtete sich vor allem gegen einen Ex-Einzelunternehmer, der ebenfalls im Saal 1 des Landesgerichtes Eisenstadt saß. In der ersten Verhandlung vom 24. Mai kam es, wie berichtet, zwischen den beiden Burgenländern zu zahlreichen Widersprüchen.
Kriminalisten als Zeugen
Abseits eines kurzen, verbalen Hick-Hacks würdigten sich die ehemals besten Freunde beim nun fortgesetzten Prozess keines Blickes. Hörten „versteinert“ den geladenen Kriminalisten zu. Die über Hausdurchsuchungen und Telefonüberwachungen bei den Angeklagten berichteten. Ebenso über sichergestellte Drogen, einen entdeckten Suchtgift-Trocknungsraum und zahlreiche Utensilien.
In ihrem Abschlussplädoyer hielt die Staatsanwältin sämtliche Vorwürfe gegen die beiden Beschuldigten aufrecht. Und die hatten es, speziell gegen den einschlägig vorbestraften Erstangeklagten, in sich. Immerhin ging es um große Mengen Speed und LSD-Trips. Bekräftigt durch die Ex-Freundin, die im Zeugenstand schilderte, 2 Kilo Speed in einem großen Gurkenglas und 250 Gramm in einer Butterdose gesehen zu haben. Zudem seien in der Wohnung ihres Ex-Lovers immer wieder größere Mengen Suchtgift herumgelegen. Mehrmals will sie auch bei Drogenverkaufs-Gesprächen dabei gewesen sein.
Für einen weiteren Zeugen, der vor der Polizei den Kauf von 1.700 Gramm Speed zugegeben und auch vor Gericht solche „Deals“ eingestanden hatte, wird sein noch im Verhandlungssaal erfolgter Widerruf rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Ihm steht ein Verfahren wegen Falschaussage bevor. Denn nach seinen ersten Angaben und einem Blick zum Erstangeklagten, der kopfschüttelnd vor ihm saß, folgte, dass alle seine Aussagen bei Polizei und Gericht gelogen und falsch sind! Es sei nur um Konsumation gegangen.
Rechtsmittel gegen Gefängnisstrafe
Nach Beratung mit den Schöffen reduzierte die Senatsvorsitzende, Mag. Alexandra Fröhlich, die Drogenmengen „im Zweifel“, sagte aber in Richtung des Erstangeklagten: „Trotzdem wurde von ihnen die Grenzmenge um das 125fache überschritten!“ Urteil: 4 Jahre Gefängnis! Der Invalidenrentner, der lediglich 350 Gramm Speed zugab, ließ daraufhin seinen Anwalt sofort Rechtsmittel ankündigen. Für den Ex-Einzelunternehmer gab es 9 Monate bedingte Haft, eine Weisung zur Drogen-Therapie und die Anordnung für eine Bewährungshilfe. Dieser Spruch wurde akzeptiert. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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