Bezirk Oberpullendorf
5 Kilo Speed, 1.000 LSD-Trips und 30 Cannabispflanzen

5 Kilo Speed, 1.000 LSD-Trips und 30 Cannabispflanzen lautete die Anklage in einem Suchtgiftprozess. | Foto: Heigl
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5.000 Gramm Speed, 1.000 LSD-Trips sowie Aufzucht und Ernte von 30 Cannabispflanzen warf die Staatsanwaltschaft zwei Burgenländern vor. Im Prozess kam es zwischen Beschuldigten und Zeugen zu zahlreichen Widersprüchen und sogar einer Falschaussage mit gerichtlichem Nachspiel.

BEZIRK OBERPULLENDORF. Verkauf und Besitz von insgesamt 5 Kilo Speed und 1.000 LSD-Trips warf die Staatsanwältin dem Erstangeklagten vor. Mit den Drogen habe der Bezieher einer Invalidenpension (42) „Kunden“ in den Bezirken Neusiedl und Oberpullendorf versorgt. Beim Zweitbeschuldigten, einem arbeitslosen Ex-Einzelunternehmer (40) mit mehr als 400.000 Euro Schulden, klagte sie Anbau und Ernte von 30 Cannabispflanzen an.

Cannabis für Krebsmittel

„Ich wollte ein spezielles Öl gegen Krebs und Parkinson produzieren. Das Rezept habe ich aus dem Internet“, rechtfertigte sich der „Cannabis-Plantagenbetreiber“ vor einem Schöffensenat im Saal 1 des Landesgerichtes Eisenstadt. „12 Pflanzen habe ich im Internet bestellt. Da die nicht gut ausgesehen habe, verfasste ich eine Rezession an den Verkäufer. Plötzlich bekam ich gratis nochmals 12 Stauden gesendet. Insgesamt waren es 30, wovon 5 bis 6 legale Pflanzen gewesen sind!“

Widersprüche und Korrekturen

Dann beschrieb er die Freundschaft zum Erstangeklagten, den er schon länger kannte. Vom gemeinsamen Drogenkonsum bis hin zu künstlerischen Tätigkeiten. Um dann auszuführen, dass er von seinem Bekannten seit längerer Zeit Speed gekauft hatte. Nach zahlreichen Widersprüchen über die bei der Polizei ausgesagten Mengen und mehrmaligen Korrekturen während seiner Aussage gab er schließlich zu, doch mehr als ein halbes Kilo Speed gekauft zu haben.

Monatliche 400 Euro für Drogen

„Das sind über ein Jahr gerechnet rund 400 Euro im Monat“, warf die Richterin ein. „Sie bekommen 900 Euro Notstandshilfe. Wie geht sich das aus?“ „Ich zahle keine Schulden zurück! Das geht schon!“ Weiters führte er aus, dass in seinem Gartenhaus gefundene Drogen wie Ecstasy, LSD, Kokain, Ketamin, Cannabis und Speed nicht ihm gehörten, sondern seinem mitangeklagten Freund. Der das explizit bestritt und auch weitere Aussagen seines „besten Kumpels“ anders interpretierte.

"Interessante" Verantwortungen der Angeklagten und Aufregung um die Aussage eines Zeugen. | Foto: Heigl
  • "Interessante" Verantwortungen der Angeklagten und Aufregung um die Aussage eines Zeugen.
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Beschuldigungen rätselhaft

So unter anderem bestritt der Erstbeschuldigte jeglichen Verkauf von Speed, räumte lediglich Konsumation ein. Sprach davon, seinen Freund oft ein Monat lang nicht getroffen zu haben, während der von täglichen Treffen berichtete. Bezüglich LSD-Trips sagte er knapp: „Stimmt nicht. Damit habe ich nichts zu tun!“ Auf Vorhalt der Vorsitzenden, Mag. Alexandra Fröhlich, dass vier Zeugen ihn vor der Polizei als ihren „Speed-Verkäufer“ angegeben haben, meinte er trocken: „Weiß nicht, wie die darauf kommen. Ich habe auch darüber nachgedacht, aber keinen Reim darauf!“

Freundin belastete Angeklagten

„Warum sollen die Zeugen sie zu Unrecht belasten, wenn sie sich durch diese Aussagen selbst belastet haben?“ „Vermutlich wurden sie von der Polizei unter Druck gesetzt! Ich schwöre, bei allem, was mir heilig ist, ich bin kein Dealer. Über diese Vorwürfe bin ich selber paff. Das ist alles erfunden!“ Eine 23-jährige ehemalige Freundin des Burgenländers bestätigte allerdings die Drogen-Aktivitäten des Erstangeklagten. „Er hat mir in einem großen Gurkenglas 2 Kilo Speed gezeigt, das er in einem Küchenkasterl hatte. Zudem fand ich in einem Tiefkühlfach eine Butterdose mit zirka 250 Gramm Speed. Und auch sonst lagen immer wieder Mengen von 200 bis 500 Gramm herum. Die habe ich selbst fünf bis sechs Mal gesehen!“

2 Kilo Speed im Gurkenglas

Die Frau berichtete zudem über 1.000 LSD-Trips beim Beschuldigten und gemeinsame Überlegungen, monatlich durch diverse Einnahmen und den Drogenverkauf auf 5.000 bis 6.000 Euro zu kommen, ehe die „Sex-Beziehung“ zerbrach. Auch will sie mehrmals persönlich bei Drogenverkaufs-Gesprächen dabei gewesen sein. Unter anderem bei einem „Speed“-Kunden, der in diesem Verfahren ebenfalls als Zeuge aussagen musste. Und dabei für gehörige Aufregung sorgte. Denn seine ersten Antworten der Richterin gegenüber, bei denen er sehr wohl Kaufaktivitäten in geringeren Mengen zugegeben hatte, widerrief er Minuten später plötzlich. „Ich habe ihre Frage falsch verstanden!“ „WAS kann man da falsch verstehen?“ „Äääh. Es ging nur um Konsumation!“

Haben sie Angst vor Beschuldigten?

Nach einem Blick zum Erstangeklagten, der kopfschüttelnd vor ihm saß, folgte: „Auch meine Aussagen bei der Polizei sind alle falsch!“ „Ich weise sie nochmals daraufhin, dass sie unter Wahrheitspflicht aussagen. Falsche Aussagen sind gerichtlich strafbar!“ „Ja. Ja. Ich habe mit ihm nur konsumiert. Das Speed habe ich von jemand anderem gekauft. Bei Partys in Wien!“ „Haben Sie Angst vor dem Beschuldigten?“ „Äähh. Nein!“

Zeuge: "Da habe ich gelogen!"

„Sie haben bei der Exekutive den Kauf von 1.700 Gramm zugegeben, und zwar vom Erstangeklagten! Mit genauen Zeitangaben und detaillierter Mengenauflistung“ „Da habe ich gelogen. Die wollten, dass die Menge mit der Aussage zusammenstimmt, die der Erstangeklagte gemacht hat!“ „Herr Zeuge, der Erstangeklagte hat bei der Polizei keine Aussage gemacht. Daher gab es keine Menge und auch nichts abzustimmen!“ „Äähh. Das ist in meinem Kopf herumgeschwebt. Äääh!“

Strafverfahren wegen Falschaussage

Der Zeuge weiter: „Der Angeklagte ist ein guter Freund. Auch meine Angaben zu den LSD-Trips stimmen nicht. Gar nix stimmt!“ „Dann mache ich sie darauf aufmerksam, dass sie somit eine Falschaussage vor Gericht und vor den Kriminalisten gemacht haben!“ „Ja. Äähh!“ Die Staatsanwältin ergänzte: „Somit steht ihnen ein mögliches Strafverfahren bevor. Ich weise sie darauf hin, dass sie erst vor kurzem zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt worden sind. Bleiben sie trotzdem bei ihrer jetzigen Aussage, dass sie nichts gekauft, sondern nur konsumiert haben?“ „Äääääh. Ja!“ Zwar konnte der nervös wirkende Zeuge gehen, laut Staatsanwaltschaft ist aber gegen ihn demnächst ein Strafverfahren zu erwarten.

Zwecks Einvernahme weiterer Zeugen wurde die Verhandlung auf Mitte Juni vertagt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

5 Kilo Speed, 1.000 LSD-Trips und 30 Cannabispflanzen lautete die Anklage in einem Suchtgiftprozess. | Foto: Heigl
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