FC Deutschkreutz
Ex-Funktionär nach Nackt-Videos von Spielern zu Geldstrafe verurteilt
Schuldspruch. Geldstrafe. Psychotherapie. Mit diesem Urteil endete der Prozess um den Video-Skandal beim FC-Deutschkreutz. Wie berichtet, hatte ein Ex-Funktionär in der Umkleidekabine eine Spionage-Kamera versteckt. An acht Tagen machte er damit Nacktaufnahmen von Fußballspielern.
DEUTSCHKREUTZ. Der angeklagte Student (25) war als Funktionär beim FC-Deutschkreutz tätig. Seine anfängliche Ausrede zum Grund der deponierten Video-Kamera revidierte er beim zweiten Polizeiverhör. Und so wurde aus einer „Beobachtung wegen Diebstählen von Dressen und Trainingskleidung“ ein „Drang zur Betrachtung nackter Männer!“ Nicht ohne folgenschwerer Konsequenzen. Denn die Staatsanwaltschaft Eisenstadt brachte einen Strafantrag ein.
Spionagekamera in Umkleidekabine
Jetzt stand der Beschuldigte vor dem Bezirksgericht Oberpullendorf. Im Saal 123 wurde ihm der Prozess gemacht. Die Bezirksanwältin warf dem Burgenländer vor, dass er: „In acht Angriffen eine Spionage-Kamera im Umkleideraum des Fußballclubs versteckte, sie auf den Duschbereich ausrichtete und so einstellte, dass diese bei Bewegung filmte!“ Die auf einer SD-Karte gespeicherten Videos übertrug der 25-Jährige dann auf eine externe Festplatte. Im Zeitraum vom 27. Jänner bis zum 27. Juni.
Zustand seelischer und geistiger Verwirrtheit
Sein Anwalt, Mag. Wolfgang Steflitsch, erklärte in seinem Eröffnungsplädoyer: „Die Vorfälle tun meinem Mandanten unendlich leid. Er befand sich in einem Zustand seelischer und geistiger Verwirrtheit. Hat sich hinreißen lassen. Ist nunmehr reumütig geständig!“ Auf Nachfrage der Richterin, Antonella Baca, bekannte sich der angeklagte Ex-Funktionär „Schuldig!“ und gab auch zu, dass die Kamera an acht Tagen eingeschalten war.
Durch Aufnahmen ist ein Drang entstanden
„Warum haben sie das gemacht?“, wollte die Vorsitzende wissen. „Beim ersten Mal wollte ich wirklich Diebstähle aufklären. Weil immer wieder Sachen verschwunden sind. Aber beim Betrachten der ersten Aufnahmen ist dann ein Drang entstanden. Ich war nicht mehr klar im Kopf.“
Videos zeigten den Duschbereich
„Ich habe mir die Videos angesehen“, warf die Richterin ein: „Die Positionierung der Kamera war auf den Duschbereich ausgerichtet. Wenn sie Diebstähle aufklären wollen, wäre es wohl sinnvoller gewesen, die Kamera auf die Kleiderhaken auszurichten!“ „Ja, da haben sie recht!“, kam es kleinlaut retour.
Ich war nicht klar im Kopf
„Sie hatten bereits eine gerichtliche Diversion in Eisenstadt wegen solcher Vorfälle im März. Nach nur zwei Monaten Pause haben sie neuerlich solche Aufnahmen gemacht!“ „Ich war nicht klar im Kopf. Eine Kurzschlussreaktion. Ich kann das nicht genau erklären. Aber ich bin, seit dem der Skandal aufgeflogen ist, freiwillig in Psychotherapie!“
Intime Szenen von Fußballspielern
Im Zuge der Verhandlung stellte sich heraus, dass rund ein dutzend Sportler gefilmt worden sind. Auf den Geheim-Aufnahmen sind die Genitalien, die Schamgegend bzw. das Gesäß der Fußballspieler zu sehen. „Ich habe die Videos aber nicht weitergeleitet und auch nirgends veröffentlicht“, bekundete der Ex-Funktionär. Ebenso gab er an, dass er keine Bedürfnisse mehr verspürt, solche Filme zu machen.
Schuldspruch und Geldstrafe
Verteidiger Mag. Wolfgang Steflitsch bat das Gericht um Milde, zumal es sich „um einen jungen Studenten handelt, der zwar einen schwerwiegenden Blödsinn gemacht hat, aber bald ins Berufsleben eintreten möchte!“ „Aus spezial- und generalpräventiven Gründen ist diesmal keine Diversion mehr möglich“, führte die Vorsitzende an. Sprach daraufhin den Angeklagten: „Schuldig!“ und verurteilte ihn zu einer teilbedingten Geldstrafe von 560 Euro.
Täter erbat Bedenkzeit
Weiters muss der Täter an sieben Fußballspieler, vertreten durch Mag. Markus A. Reinfeld aus Horitschon, je 100 Euro bezahlen sowie per Weisung eine Psychotherapie absolvieren. Über diese Behandlung hat der 25-Jährige dem Gericht unaufgefordert jährlich Bericht zu erstatten. Spionage-Kamera, SD-Karte und externe Festplatte werden vom Gericht konfisziert. Der Täter erbat sich Bedenkzeit, die Bezirksanwältin gab keine Erklärung ab. Nicht rechtskräftig.
Pädophilie nicht in der Anklage
Obwohl Nackt-Aufnahmen von unter 18-jährigen Spielern auf den Videos zu sehen waren, sah die Anklagebehörde die Voraussetzungen für Pädophilie als nicht erfüllt. Deshalb wurde dieser Punkt nicht in den Strafantrag aufgenommen.
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