„Papamonat“ und Kinderbetreuungsgeld NEU
Vortragsreihe der ÖGB-Frauen rund um den internationalen Frauentag
OBERPULLENDORF. „Die Reform des Kinderbetreuungsgeldes und das Familienzeitbonusgesetz sind wichtige Schritte in Richtung verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Um als Mutter und Vater sorgenfrei durch diese Zeit zu kommen, empfehlen wir, sich genau zu informieren, um Nachzahlungsansprüche oder Rückzahlungsforderungen zu verhindern“, rät ÖGB- Landesfrauensekretärin Dorottya Kickinger.
Künftig steht Eltern mit dem Kinderbetreuungsgeld-Konto ein gleich hoher Gesamtbetrag zur Verfügung und zwar unabhaängig von der Anspruchsdauer. Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld bleibt ebenfalls aufrecht. Der geforderte Online-Rechner auf der Homepage des Familienministeriums soll bei der Berechnung helfen. Beziehen Eltern das Kinderbetreuungsgeld annähernd gleich viele Tage, erhalten sie einen Partnerschaftsbonus von 500 Euro pro Elternteil. Neu ist auch ein Familienzeitbonus (Papamonat) – eine Geldleistung für erwerbstätige Väter, die sich unmittelbar nach der Geburt eines Kindes ausschließlich der Familie widmen wollen.
„Leider gibt es darauf keinen Rechtsanspruch. Die Väter müssen diese Dienstfreistellung mit ihrem Arbeitgeber vereinbaren. Hier hätten wir als ÖGB-Frauen eine Unterstützung der Väter seitens des Gesetzgebers erwartet. Diese Forderung ist noch offen, denn wir wollen erreichen, dass Kinderbetreuung keine reine Frauensache bleibt sondern von beiden Elternteilen übernommen werden kann“, erklärt Kickinger.
Die ÖGB-Frauen und die Arbeiterkammer Burgenland bieten gemeinsam mit einer Sozialrechtsexpertin eine Veranstaltungsreihe zu diesem Thema an, bei der sich BetriebsrätInnen und PersonalvertreterInnen sowie interessierte „werdende Mütter und Väter“ über das Thema informieren können.
Weitere Termine: 6. März 2017 im ÖGB-AK-Gebäude in Oberwart und am 13. März 2017 im ÖGB-AK-Gebäude in Oberpullendorf. Jeweils von 18.00 bis 20.00 Uhr.
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