Freispruch für Rechnitzer Geschäftsmann
Ehefrau und Stieftochter mit Benzin überschüttet

Laut Anklage soll der Geschäftsmann seine damalige Ehefrau und die Stieftochter mit Benzin überschüttet und mit dem Anzünden gedroht haben. | Foto: Heigl
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Burgenländer überschüttete Ehefrau und Stieftochter mit Benzin und drohte mit Ermordung durch Anzünden. Schrecklicher Vorwurf gegen einen Rechnitzer Geschäftsmann. Mit einer Prozess-Entwicklung, die nicht vorhersehbar war...

RECHNITZ. Die Vorwürfe gegen einen 47-jährigen Ingenieur aus Rechnitz hatten es in sich. „Der Beschuldigte hat am 16. Oktober 2015 seine damalige Frau und die Stieftochter mit dem Tode bedroht, in dem er sie mit Benzin übergossen hat und mit dem Anzünden drohte. Zudem hat er seine Stieftochter in den Jahren 2019 und 2020 insgesamt dreimal ins Gesicht geschlagen, wodurch diese Nasenbluten erlitt und durch festes Packen an den Armen Hämatome davontrug. Deshalb ist der Angeklagte wegen Körperverletzung und gefährlicher Drohung zu bestrafen!“, führte die Staatsanwältin aus.

Verteidiger zerpflückte die Anklage

Schwerwiegende Anschuldigungen, die der Verteidiger des geschiedenen Geschäftsmannes, Mag. Martin Behal, bereits in seinem Eröffnungsplädoyer nach Strich und Faden zerpflückte und ad absurdum führte: „Die Beschuldigungen sind mit einem schmutzigen Scheidungsverfahren erklärbar. Seit damals versucht die Ex-Ehefrau meinen Mandanten schlecht zu machen. Überzieht ihn mit Anzeigen und Verfahren. Das Motiv liegt in einem Pflegschaftsverfahren im Bezirksgericht Oberwart. Dort kam es nämlich zu einem Beschluss, wodurch der hauptsächliche Aufenthalt und die Pflege des gemeinsamen, minderjährigen Sohnes in der Verantwortung des Kindesvaters liegt. Das hat die Kindesmutter nie verwunden!“

An Haaren herbeigezogen

Und weiter: „Es gab zwar im Jahre 2015 eine Anzeige des angeblichen Opfers wegen häuslicher Streitereien. Jedoch erwähnte die Ex-Frau mit keiner Silbe einen Vorfall mit Benzin. Weder bei der Polizei, noch beim Jugendamt und auch nicht im Gewaltschutzzentrum. Das ist ein an den Haaren herbeigezogener Vorwurf, den es nie gegeben hat. Auch die Körperverletzungen an der Stieftochter sind erfunden!“

Stieftochter sagte Papa

Von Richterin Mag. Karin Knöchl befragt, schilderte der Angeklagte: „Ich habe weder Ex-Frau, noch Stieftochter, jemals körperlich verletzt und auch nicht mit Benzin überschüttet!“ Dann erzählte der Ingenieur: „Einige Zeit nach der Scheidung kam meine Stieftochter mit 13 Jahren in eine psychiatrische Einrichtung und verbrachte dann mehrere Monate in einer Mädchen-WG in Kärnten. Der Kontakt war einwandfrei, sie sagte sogar noch nach der Trennung ‚Papa‘ zu mir! 2019 war ich sogar mit ihr und meinem Sohn auf Urlaub in Salzburg, danach habe ich sie zurück ins Kinderheim gebracht!“

Laut Anklage soll der Geschäftsmann seine damalige Ehefrau und die Stieftochter mit Benzin überschüttet und mit dem Anzünden gedroht haben. | Foto: Heigl
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Polizisten: "Benzin - auf keinen Fall!"

„Was sagen sie zu dem Vorwurf von Schlägen und Nasenbluten bei ihrer Stieftochter?“, wollte die Vorsitzende wissen. „Wenn, dann hatte sie das aber sicher nicht von mir!“ Mit Spannung erwartet wurde die Aussage eines Polizisten, der 2015 die Ex-Ehefrau des Angeklagten einvernommen hat. Auf den Vorhalt, dass das mutmaßliche Opfer nunmehr behauptet, bereits damals bei der Polizei ‚Benzin‘ und ‚Anzünden‘ angezeigt zu haben und mit benzingetränkter Kleidung in der Polizeiinspektion erschienen sein will: „Nein. Auf keinen Fall. Denn dann hätten wir ganz anders ermittelt!“

Das hätten wir doch riechen müssen

Der Kontrollinspektor mit Verwunderung: „Da hätten wir doch den Benzingeruch wahrgenommen. Aber den gab es weder im Haus, noch bei uns in der Dienststelle. Damals war lediglich die Rede von einer verbalen Drohung gegen die Ehefrau. Auch von Kinder-Schlagen wurde nichts gesagt!“ Bestätigt wurde diese Aussage von einem Gruppeninspektor, der ebenfalls bei der Einvernahme der Gattin dabei war und über einen Ehestreit berichtete, aber nichts von Benzin wusste.

Unter den Tisch gekehrt

Von einer Verschwörung ging dann das mutmaßliche Opfer (37) in ihrer Zeugenaussage aus: „Ich habe es bei der Polizei, beim Jugendamt und im Gewaltschutzzentrum gesagt. Aber niemand hat etwas unternommen. Das wurde einfach unter den Tisch gekehrt!“ Dann erinnerte die Richterin die Frau an ihre Wahrheitspflicht und fragte nach: „Sind sie sicher, denn weder im Polizeiakt noch in anderen Behördenunterlagen haben sie jemals einen Vorfall mit Benzin, Überschütten und Todesdrohung angezeigt! Das kam erstmals in ihrer Anzeige vom 30.12.2022 vor!“ „Doch, ich habe es immer gesagt, aber es wurde nicht aufgenommen!“

Schwer ihnen zu glauben

„Frau Zeugin, haben sie eine psychische Beeinträchtigung?“ „Ja, aber seit einem halben Jahr habe ich keine Probleme mehr!“ „Ich tue mich schwer ihnen zu glauben, denn gerade im Gewaltschutzzentrum sind die Leute für die Opfer da, um ihnen zu helfen!“ „Ich weiß auch nicht, warum von denen nichts gemacht worden ist. Ich habe denen vom Benzin erzählt!“ Dann beharrte das mutmaßliche Opfer darauf, zwar die Schläge gegen ihre Tochter nicht gesehen, zu einem späteren Zeitpunkt aber von ihrer Tochter erfahren zu haben.

Stieftochter im Zeugenstand

Die von der Frau ins Spiel gebrachte Schwester sowie der Ex-Schwager, die beide die Benzin-Attacke bestätigen sollten, haben bei einer kürzlich vorgenommenen Polizei-Einvernahme gesagt, nichts davon zu wissen. Die Reaktion des mutmaßlichen Opfers: „Irgendwie wollen sich die da raushalten und sagen deshalb nichts!“ Die Tochter (17) erzählte im Zeugenstand vage einen Vorfall mit Benzin, bei dem sie nicht überschüttet worden sei, sondern nur am Rücken ‚Spritzer‘ abbekommen habe. Sehr allgemein auch die Schilderungen der Schläge inklusive Körperverletzungen.

Behördenversagen und Verschwörung...

Im Schlussplädoyer verlangte Verteidiger, Mag. Martin Behal, einen Freispruch: „Viel mehr Zweifel an Zeugenaussagen können gar nicht bestehen. Wenn dem so sei, wie geschildert, dann haben wir eine Verschwörung und ein multiples Behördenversagen!“ Das sah die Richterin ebenso: „Freispruch für den Angeklagten“. Begründet in der höchst zweifelhaften Aussage der ehemaligen Ehefrau. Bezüglich der Körperverletzung an der Stieftochter ergänzte die Richterin: „Selbst wenn sie tatsächlich stattgefunden haben, sind sie bereits verjährt!“ Urteil nicht rechtskräftig. Möglicherweise leitet die Staatsanwaltschaft nun gegen das mutmaßliche Opfer ein Verfahren wegen „Falschaussage“ ein.

Laut Anklage soll der Geschäftsmann seine damalige Ehefrau und die Stieftochter mit Benzin überschüttet und mit dem Anzünden gedroht haben. | Foto: Heigl
Aber es kam ganz anders, als angeklagt. Denn der Ingenieur wurde freigesprochen! | Foto: Heigl

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