Bezirk Oberwart und Eisenstadt
Totenkopf, Tierknochen, Hakenkreuze - Freispruch in „Nazi-Prozess"
Ein menschlicher Totenkopf. Bastelarbeiten aus Tierknochen. Ein Wikinger-Helm. 27 präparierte Raben. 10 ausgestopfte Eulen. Hunderte internationale Orden, Abzeichen, Aufnäher und andere skurrile Objekte. Sammelstücke eines Burgenländers aus dem Bezirk Oberwart. Verteilt in seinem Einfamilienhaus. Unter anderem auch im Kinderzimmer. Speziell, aber nicht strafbar. Ganz anders bei zwei aus Beton gefertigten Hakenkreuzen, drapiert auf einer Wohnzimmerwand. Einem Reichsadler in einer Vitrine sowie dutzenden weiteren NS-Devotionalien, inklusive SS-Stahlhelmen. Angeklagt wegen „Verbrechen gegen das Verbotsgesetz“ endete der Prozess mit einem Paukenschlag. Bei einer zweiten „Nazi-Verhandlung“ an diesem Tag ging es im LG Eisenstadt um Wiederbetätigung per WhatsApp...
OBERWART/EISENSTADT. Verherrlichung, Glorifizierung, Verharmlosung? Wiederbetätigung? Oder doch nur die extravagante Sammel-Leidenschaft eines „komischen Kauzes“, wie ihn sein Verteidiger benannte. Zugleich die Geschworenen bat, bei der Urteilsfindung sich nicht vom „auffälligen Äußeren“ seines Mandanten beeinflussen zu lassen. Und in diesem Zusammenhang auch das Wort „skurril“ bei der Beschreibung des Angeklagten verwendete.
Vorstrafe nach dem Waffengesetz
Der Burgenländer, Mitte 30, geschieden, Vater eines Kindes, aus dem Bezirk Oberwart, ist der Justiz kein Unbekannter. Vorstrafe nach dem Waffengesetz. Mit 6 Monate bedingter Haft. Zudem ein Verfahren wegen Mordversuches. Das damals mit einem Freispruch endete. Diesen erhoffte er sich auch im jetzigen Prozess. Indem er sich ebenfalls für „nicht schuldig“ erklärte. Weil er, trotz all dieser NS-Gegenstände, nicht mit dem „Nazi-Regime“ sympathisiert.
Angeklagter ein "Freizeit-Wikinger"
Fragen, warum er 7 Bücher von Adolf Hitlers „Mein Kampf“ hortete und überall in seinem Haus dutzende Devotionalien aus dieser Ära aufbewahrte, beantwortete der Angeklagte stets mit seiner Sammel-Leidenschaft. Führte auch aus, dass manche Gegenstände in seinen Schachteln und Boxen zwar wie Hakenkreuze aussehen, in Wahrheit aber Pretiosen aus der Wikinger-Zeit sind. Zumal er selbst ein begeisterter „Freizeit-Wikinger“ ist und auch an historischen Festen teilnimmt.
Hakenkreuze aus Beton im Wohnzimmer
Warum er aus Beton gegossene Hakenkreuze im Wohnzimmer „präsentierte“ und nicht etwa in seinem Keller aufbewahrte, erklärte der Burgenländer damit, dass es im Keller feucht ist und die Hakenkreuze eh an einer nicht so einsichtigen Wand montiert waren. Zudem wäre dort ja auch eine Karte mit dem Text: „Kriege gehören ins Museum“ befestigt gewesen. Und mit einem oberhalb aufgehängten Tierknochen wollte er eine Optik erzeugen, als wären die Hitler-Symbole durchgestrichen. Vorsitzende Dr. Karin Lückl: „Na dafür braucht es aber viel Phantasie!“
Reichsadler zu groß für Tresor
Erstaunlich auch die Erläuterung des Angeklagten, wieso ein holzgeschnitzter „Reichsadler mit Hakenkreuz in den Klauen“ in einer Vitrine im Wohnzimmer zur Schau stand. „Weil der zu groß für meinen Tresor war!“ Außerdem sei das Hakenkreuz stets mit einem weißen Tuch bedeckt gewesen. Grundsätzlich verstand er generell nicht, warum er vor Gericht stand. Denn auch die anderen Objekte, die von der Polizei sichergestellt worden sind, haben nichts mit Wiederbetätigung zu tun. „Das sind reine Sammlerstücke.“ Wie etwa 15 Stahlhelme mit Hitler-Symbolen, eine Davidstern-Armschleife, eine zerrissene Hakenkreuzfahne usw.
Überraschungs-Urteil mit 5 : 3 für Freispruch
Acht Geschworene berieten über eine Stunde lang, um dann zu einem erstaunlichen und durchaus überraschenden Urteil zu gelangen. Freispruch mit 5 : 3 Stimmen. Nicht rechtskräftig, da der Staatsanwalt keine Erklärung abgab. Nach dem Spruch drehte sich der „Sammler“ zu den Laienrichtern um, bedankte und verneigte sich.
Verbotenes Material per WhatsApp
Im Gegensatz dazu gab es für einen gelernten Gastronomen aus Eisenstadt, im zweiten „Nazi-Prozess“ des Tages, eine 14-monatige bedingte Haftstrafe, 870 Euro Geldbuße und eine Rechnung über 500 Euro Verfahrenskosten. Nicht rechtskräftig. Der Angeklagte, Mitte 30, hatte sich reumütig geständig gezeigt, über einen längeren Zeitraum per WhatsApp „verbotenes Material“ versendet zu haben. An mindestens 17 Personen. Exakt 61 Bilder, 4 Videos und 27 Chats.
"Unbedacht. Einfach blöd"
„Unbedacht. Einfach blöd“, bezeichnete Rechtsanwalt Mag. Florian Astl die Vorgangsweise seines bis dahin unbescholtenen Klienten. Dank eines eindrucksvollen Plädoyers gelang es dem Advokaten, trotz der zahlreichen Delikte, für seinen Mandanten ein mildes Urteil bei den Geschworenen zu erwirken. Immerhin beträgt der Strafrahmen bis zu 10 Jahre Gefängnis.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.