AK - Gerechtigkeit muss sein
Arbeiterkammer legt Bilanz ihrer Tätigkeiten für 2013 in den Bezirken Oberwart, Güssing und Jennersdorf.
"Die ExpertenInnen in der Arbeiterkammer sind tagtäglich damit beschäftigt, Menschen im Arbeitsprozess zu ihrem Recht zu verhelfen", sagte AK-Präsident Alfred Schreiner im Rahmen eines Tätigkeitsberichtes für das Südburgenland, wo Regionalleiter Mag. Christian Drobits sowie die Bezirksstellenleiter Werner Bieler, Erich Debellak und Karl Lang Bilanz legten. "Für viele Betroffene, die zu uns kommen, geht es um existenzielle Fragen wie: Wie bediene ich meinen Hauskredit, wenn der Arbeitgeber Lohn schuldig bleibt?", so Schreiner weiter. Hier ist arbeits- und sozialrechtliche Beratung gefragt.
"21704 Rechtsberatungen"
"80 Beratungen pro Tag im Südburgenland sprechen eine deutliche Sprache. Es zeigt sich, dass bei individuellen rechtlichen Fragen der persönliche Kontakt zu einem Experten unverzichtbar ist", so Christian Drobits. AK und ÖBG sind erste Anlaufstellen wenn es um Kündigung, Entlassung, zu wenig Lohn, Arbeitszeiten, Mutterschutz, Karenz, Arbeitsverträge und vermehrt auch Mobbing am Arbeitsplatz geht. Sollten Interventionen der AK Burgenland beim Arbeitgeber außergerichtlich erfolglos bleiben, übernimmt die AK auch die aufwendige Rechtsvertretung vor dem Arbeits- und Sozialgericht und klagt für ihre Mitglieder. Auch im Bereich Insolvenzrecht wurden 2013 für 250 ArbeitnehmerInnen offene Forderungen von 1,49 Mio. Euro eingereicht und bei Pensionsantrittsverfahren in 363 Fällen die Gerichtsvertretung übernommen, davon 63 Verfahren positiv abgeschlossen.
AK Burgenland fordert
"Missstände werden jedoch nicht nur aufgezeigt, sondern auch konkrete Verbesserungen für ArbeitnehmerInnen gefordert", so Schreiner. Es sollen zum Beispiel:
Leiharbeitskräfte auf 10 % der Beschäftigten des jeweiligen Betriebes beschränkt werden. Beschränkung von All-in-Verträgen auf leitende Angestellte mit über 5.436,- € Brutto-Gesamtentgelt festgeschrieben werden. Schutz im Krankenstand: Keine Kündigung, volle Entgeltzahlungen auch bei einvernehmlicher Auflösung, Rücktrittsmöglichkeiten von einvernehmlichen Auflösungen, automatische Verständigung aller Arbeitnehmer über An-, Um- und Abmeldungen bei der Sozialversicherung.
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