14 Allergene müssen gekennzeichnet werden
Die Wirtschaftskammer erreichte, dass eine mündliche Auskunft genügt
Mit Inkrafttreten der neuen EU-Lebensmittelinformationsverordnung am 13. Dezember 2014 wird die bisher nur für verpackte Lebensmittel geltende Informationspflicht über das Vorkommen der 14 Hauptallergene auch auf sogenannte „lose Ware“ ausgedehnt.
Die Gastronomen müssen ab diesem Tag ausführliche Dokumentationen über die angebotenen Speisen führen, um genaue Auskunft über die Zutaten geben zu können.
Mündliche Auskunft genügt
„Ursprünglich war die schriftliche Information auf Speisekarten vorgesehen. Die Wirtschaftskammer hat erreicht, dass diese Auskunft auch mündlich erteilt werden kann“, sagt Spartengeschäftsführer Ing. Franz Perner.
Um die Gastronomen bei ihren neuen Aufgaben zu unterstützen, stellt die Wirtschaftskammer ab 21. November ein eigenes Online-Tool zur Verfügung. „Damit können die erforderlichen Dokumentationen einfach und rasch erfasst werden und die erforderlichen Informationen stehen übersichtlich zur Verfügung“, so Perner.
Chance für die Gastronomie
Ernst Horvath, Obmann der burgenländischen Gastronomie, sieht in der Informationspflicht auch eine Chance: „Das Qualitätsbewusstsein für die verwendeten Zutaten und Rezepturen wird durch die neue Dokumentation noch mehr forciert, auch bei unseren Gästen – hoffen wir.“
Speisekarte und mündlich
"Ich werde es auf der Speisekarte entsprechend ausweisen und mich in den nächsten zwei Wochen richtig reinknien. Dass eine mündliche Auskunft genügt, weil der Kellner eh geschult ist, ist eine typisch österreichische Lösung", sagt Haubenkoch Jürgen Csencsits aus Harmisch.
Er wird ab kommenden Jahr auch lactose- und glutenfreie Produkte in die Speisenkarte aufnehmen. "Es haben schon bisher immer wieder Gäste auch angefragt, dass sie gewisse Dinge nicht essen dürfen. Vor allem versteckte Stoffe haben sicher bei vielen Probleme verursacht. Nun sind die Gastronomen noch mehr angehalten, zu schauen, was in ihren Produkten drinnen ist", so Csencsits.
Positiv findet die Verordnung Gastwirt Sascha Wurglits aus Großpetersdorf: "Wir haben schon bis jetzt mündlich immer Auskunft gegeben, nun sind wir halt gesetzlich dazu verpflichtet. Wenn der Küchenchef oder ich da sind, werden wir weiter mündlich Auskunft geben. Zusätzlich haben wir zwei Speisekarten, wo alle allergenen Stoffe gekennzeichnet und ausgewiesen sind! Wir haben bereits jetzt einige allergenfreie Speisen auf der Karte, werden aber in Zukunft noch mehr darauf achten."
"Solange es gesetzlich möglich ist, werden wir wie bisher unsere Gäste mündlich informieren. Wir werden diesbezüglich unser Personal schulen und auch bei den Kursterminen der Wirtschaftskammer teilnehmen", sagt Harald Kahr von DieBank in Oberwart, der die Informationen seitens der Kammer für ausreichend hält.
Anfragen kommen vor
"Es kommt immer häufiger vor, dass Gäste schon im Vorfeld - z.B. bei Geburtstagsfeiern - uns darauf hinweisen. Für uns ist es also nichts Neues", meint Wurglits.
Ähnlich sieht es auch Csencsits: "Natürlich haben wir auch Gäste, die uns darauf aufmerksam machen, dass sie bestimmte Produkte nicht vertragen. Das wird bei der Zubereitung entsprechend berücksichtigt."
"Im Laufe der Jahre habe ich bemerkt, dass die Anzahl der Allergiker stetig steigt. Natürlich steht unser Service immer beratend zur Verfügung. Das war auch schon vor dieser Verordnung so", betont Kahr.
Online-Programm
"Das Informationsportal der Wirtschaftskammer finde ich sehr hilfreich. Man kann dort die Zutaten seiner Speisen eingeben und erhält sofort eine Antwort, ob allergene Stoffe enthalten sind", so Wurglits, der auch auf Schulungsmöglichkeiten der Wirtschaftskammer hinweist.
"Es wäre aber sinnvoll, wenn EU-weit diese Regelung gleich umgesetzt wird. In Deutschland gibt es Kennzahlen, in Italien Symbole und bei uns ist es wieder anders", übt Wurglits auch Kritik.
"Meiner Meinung nach sollte die Ursachenforschung bezüglich der steigenden Allergiker in der EU vorangetrieben werden. In den Supermärkten werden z.B. die Tiefkühlbereiche immer größer, Convenience- Produkte immer beliebter", meint Hari Kahr.
Die wichtigsten Allergene (14 Stoffe bzw. Stoffgruppen):
Glutenhaltiges Getreide (d.h. Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder abgewandelte Stämme) und daraus hergestellte Erzeugnisse,
Krebstiere und -erzeugnisse,
Eier und daraus gewonnene Erzeugnisse,
Fisch und -erzeugnisse außer Fischgelatine,
Erdnüsse und -erzeugnisse,
Soja(-bohnen) und -erzeugnisse,
Milch und -erzeugnisse (inklusive Laktose),
Schalenfrüchte (d.h. Hasel-, Wal-, Cashew-, Pekan-, Para-, Macadamia- und Queenslandnuss sowie Pistazie und Mandel) und daraus hergestellte Erzeugnisse,
Sellerie und -erzeugnisse,
Senf und -erzeugnisse,
Sesamsamen und -erzeugnisse,
Schwefeldioxid und Sulfite (ab zehn Milligramm pro Kilogramm oder Liter, angegeben in SO2),
Lupinen und daraus hergestellte Produkte,
Weichtiere wie Schnecken, Muscheln, Tintenfische sowie daraus hergestellte Erzeugnisse.
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