Hausverbot / Landesgericht

(Vorarlberg am, 22.05.2014)
Justiz-Posse
Wenn man bei Wikipedia nachschaut ist eine "Posse" ein Bühnenstück! Ein solches Theaterstück wird gerade am Landesgericht aufgeführt.
Eine Justiz-Posse geht damit in die nächste Runde. Das Landesgericht hat gegen meine Person ein Hausverbot ausgesprochen, weil man nicht möchte das ein Justiz-Skandal an die Öffentlichkeit kommt.

Das Hausverbot soll bewirken das ich als unerwünschte Person "nicht" mit einem T-Shirt, mit der Aufschrift § 302 StGB Missbrauch der Amtsgewalt und einem Zylinderhut im Gerichtsgebäude herumlaufe. Für die Justiz sei das auf meinem Kopf ein Symbol und für mich ist das nur ein Zylinderhut. Geteilte Ansichten!

Immer wieder Parkt der Gerichtspräsident auf diesem Platz und gefährdet damit die Mitarbeiter am Landesgericht, in dem er die Fluchtwege versperrt. Mehrere Anzeige gegen den Gerichtspräsidenten sind auf der BH / Strafabteilung anhängig, weil er Gesetze missachtet, an die sich die Bürger zu halten haben.

Ist das die Zwei-Klassen-Justiz von dem alle sprechen?
Wer kontrolliert eigentlich die unabhängige Justiz?

Deshalb braucht es "Rebellen" die sich nichts gefallen lassen und Rechtsbeugungen in der Justiz an den Pranger stellen.

Nach dem eine Demonstration- 15 Personen- vor dem Landesgericht stattgefunden hat, wurde eine Bodenmarkierung angebracht um weitere geplante Demos zu verhindern. Dabei wurde ein weisses Kreuz aufgemalt, damit sich keiner mehr hinstellen kann. Ich bin kein Experte in Bodenmarkierungen, aber es dürfte sich um eine Art von Sperrfläche handeln. Das ganz entwickelt sich zu einer Lachnummer, in dem man verzweifelt versucht einen Justiz-Skandal zu vertuschen.

Mit dieser Massnahme wollte sich die Justiz davor schützen, dass ihre Rechtsbrüche nicht an das Tageslicht kommen. Damit hat sich die Rechtsbeugende Bande neuerlich bloßgestellt.

Eine altbewährte Taktik der Justiz- nach einer Rechtsbeugung- sich einfach dumm stellen!

Autor
Elmar Battlogg

Info unter mobil..0043(0)681-20560760 / www.aerztepfusch.at
Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung!

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