Landesgericht St.Pölten
Mitarbeiter bedrohte Chefin mit Messer
Mitarbeiter hält Chefin Messer an den Hals - hat sich so nicht bestätigen lassen. Heute war der Prozess am Landesgericht St. Pölten.
PIELACHTAL. Weil er vor allem nach Corona mit dem Arbeitspensum überfordert gewesen sei, verließ ein 40-jähriger Chinese seine Arbeitsstätte im Pielachtal mit dem Hinweis, nicht mehr zu kommen. Der Versuch seiner Chefin, ihn umzustimmen, scheiterte und endete mit einer Drohung.
Am Landesgericht St. Pölten relativierte Verteidiger Martin Obermayer bereits zu Beginn des Prozesses die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft, wonach der Beschuldigte seiner Arbeitgeberin ein Messer an den Hals gehalten habe und danach die Frau und deren Tochter mit dem Messer in der Hand mit dem Umbringen bedroht habe.
Der Vorfall ereignete sich Ende Mai 2023 im Wohnhaus des Beschuldigten. Als er das Ansuchen seiner Chefin, wieder arbeiten zu kommen, ablehnte, forderte diese ihn auf, seine restlichen Schulden bei ihr zu zahlen. „Wenn ich es habe“, meinte der 40-Jährige.
Dann werde sie ihrem Bruder in China sagen, dass er das Geld bei seiner Mutter holen solle,
erklärte sie und soll damit einen besonders heiklen Punkt getroffen haben, zumal die Familie, laut Obermayer, traditionell „das höchste Gut“ in China und die Mutter des Angeklagten darüber hinaus schwer krank sei.
Opfer flüchteten in Nachbarwohnung
Die lautstarke Reaktion des Mannes schüchterte die Frau und deren ebenfalls anwesende Tochter dermaßen ein, dass sie in die Nachbarwohnung flüchteten. Er folgte den beiden Frauen, wobei die Mutter nun auch das Messer bemerkte, das der Verfolger in der Hand hatte.
Gegenüber Richterin Silvia Pöchacker äußerten die Opfer, dass der 40-Jährige das Messer nahe dem Hals der Mutter gehalten habe, während die Nachbarin erklärte, er habe nur damit herumgefuchtelt. Die Tochter wollte darüber hinaus auch ihre Aussage vor der Polizei ergänzen und meinte, er habe auch sie mit dem Umbringen bedroht, falls sie die Polizei rufe. „Er war nur auf die Chefin fixiert“, erklärte dagegen die Nachbarin, die auch bezweifelte, dass er das Messer tatsächlich einsetzen wollte. „Er hätte so viel Zeit gehabt, sie zu verletzen“, so die Zeugin.
Schlussplädoyer
Obermayer verwies in seinem Schlussplädoyer unter anderem auf die Widersprüche der Tochter, vor allem aber auch auf die Aussage der Nachbarin, sowie die bisherige Unbescholtenheit seines Mandanten, der sich seit dem Vorfall in Untersuchungshaft befunden habe. Zuletzt verurteilte Pöchacker den Chinesen nur wegen gefährlicher Drohung zu einer gänzlich bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten (nicht rechtskräftig). Mit den beiden Schmerzensgeldforderungen von Opfervertreterin Elisabeth Januschkowetz, die über die zugesprochenen je 100 Euro hinausgingen, verwies die Richterin auf den Zivilrechtsweg.
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