Feuerwerk ist schön, birgt aber Gefahren in sich

Uli Stollwitzer aus Bramberg ist ausgebildeter Pyrotechniker. Seit 1999 betreibt er den Online-Feuerwerksshop www.feuerwerk-shop.at - Zudem hat er Standorte in Bramberg am Wildkogel (Dorfplatz), Mittersill (beim Kik Discount) und Neukirchen (bei der Spedi | Foto: Privat
  • Uli Stollwitzer aus Bramberg ist ausgebildeter Pyrotechniker. Seit 1999 betreibt er den Online-Feuerwerksshop www.feuerwerk-shop.at - Zudem hat er Standorte in Bramberg am Wildkogel (Dorfplatz), Mittersill (beim Kik Discount) und Neukirchen (bei der Spedi
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BRAMBERG.Wenn am Silvesterabend die meisten Menschen feiern, es sich gut gehen lassen und das neue Jahr lautstark in Empfang nehmen, ist bei Uli Stollwitzer (41) aus Bramberg „Stress pur“ angesagt. Um Punkt 00.00 Uhr, also dann wenn sich die Leute in die Arme fallen, sich einen „Guten Rutsch“ wünschen und den von Feuerwerksraketen hell erleuchteten Himmel bewundern, ist für den ausgebildeten Pyrotechniker „High Noon“ angesagt.

Für Hotels und Tourismusverbände haben der Oberpinzgauer und sein Team in teils wochenlangen Vorbereitungsarbeiten spektakuläre Großfeuerwerke zusammengestellt. „Business as usual?“ Nein, denn das Pyrotechnikgesetz hat sich heuer massiv verändert. Im Bezirksblatt-Interview erläutert Stollwitzer, auf was vor allem auch Privatpersonen jetzt achten müssen, und welche Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden müssen, damit eine optimale Sicherheit garantiert ist.

BB: Warum gibt es ein neues Pyrotechnikgesetz?
Stollwitzer: Das alte Pyrotechnikgesetz stammte aus dem Jahr 1974. Seit damals sind viele neue Produkte auf den Markt gekommen, die dem alten Gesetz schwer zuzuordnen waren. Es gab immer wieder Schwierigkeiten mit Feuerwerkskörpern bei Veranstaltungen. Auch Verbundfeuerwerke mit Batterien stellten bei uns eine „Grauzone“ dar, während sie in anderen europäischen Ländern wie etwa Deutschland legal waren. Was die entsprechende Gesetzgebung betrifft, hat sich fast alles geändert. Feuerwerkskörper werden nicht mehr in Klassen (Gewichtsklassen nach Nettoexplosivmasse), sondern in Kategorien (F1 - F4), also nach ihrer Gefährlichkeit, eingeteilt. Die Kennzeichnung der Feuerwerkskörper wurde geregelt, und auch die Kontrollmöglichkeiten der Exekutive erweitert.

BB: Können Sie uns anhand einiger Beispiele etwas über diese Feuerwerksklassen erzählen?
Stollwitzer: Gerade beim Feuerwerk für Privatpersonen gibt es massive Änderungen. Das betrifft im speziellen die Klassen F1 („Jugendfeuerwerk“) und F2 („Silvesterfeuerwerk“). F1 sind Artikel wie kleine Fontänen, Feuerkreisel oder ähnliches, die bisher ohne Altersbeschränkung im Handel waren. Diese Artikel unterliegen jetzt einer Altersbeschränkung von 12 Jahren. In dieser Feuerwerksklasse findet man jetzt keine „aufsteigenden“ Feuerwerkskörper mehr. Zum Beispiel werden die beliebten „Babyraketen“ jetzt als F2 (ab 16 Jahre) gehandelt. Die neue Klasse F2, unterliegt einer Altersbeschränkung von 16 Jahren (bisher 18 Jahre). Der größte Teil frei verkäuflichen Feuerwerks fällt in diese Klasse. Diese Klasse wurde von den Füllmengen der Feuerwerkskörper stark aufgewertet. Raketen haben jetzt eine maximale Füllmenge von 75 Gramm (bisher 50 g), Feuerwerksbatterien sogar 500 bzw. 600 Gramm.

BB: In welcher Klasse findet man die legendären „Schweizer Kracher“?
Stollwitzer: Da habe ich eine schlechte Nachricht. Dieser Knallkörper enthält einen Blitzknallsatz. Knallkörper mit diesem Knallsatz sind laut dem neuen Pyrotechnikgesetz verboten. Da aber im Gesetz großzügige Übergangsfristen vorgesehen sind, darf man diese Artikel noch bis 2013 als Artikel der Kategorie F2 verkaufen, besitzen und verwenden.

BB: Zum Thema Sicherheit. Haben Sie einige Tipps für unsere Leser, wie man sein Silvesterfeuerwerk sicher abbrennen kann?
Stollwitzer: Ja, natürlich. 1. Kaufen Sie Ihr Feuerwerk nur beim Fachhändler. Achten Sie auf die Kennzeichnung „CE“ oder „BAM“. 2. Verwenden Sie Feuerwerkskörper nie in geschlossenen Räumen oder in Menschansammlungen. 3. Halten Sie die Sicherheitsabstände ein. Diese finden Sie auf der Verpackung, oder Sie informieren sich beim Fachhändler. 4. Stecken Sie Raketen nie in den Schnee oder in die Erde. Der Leitstab der Rakete ist wärmer als der Schnee, der Schnee taut auf, und die Rakete friert am Boden an. Raketen sollen ausschließlich aus Rohren oder Flaschen geschossen werden, die 2/3 des Leitstabes umfassen. 5. Werfen Sie Knallkörper nach der Zündung weit von sich, und entfernen Sie sich bis zum angegebenen Sicherheitsabstand. Knallartikel niemals bündeln, oder in Flaschen, Kanister oder Fässer werfen! 6. Sollten Feuerwerkskörper nicht zünden, warten sie etwa 20 Minuten, bis Sie sich dem Artikel wieder nähern. Keinesfalls nochmals versuchen anzuzünden. Bringen Sie die Feuerwerkskörper Ihrem Fachhändler zurück. Er kann Sie sicher entsorgen.

BB: Zu welcher Art von Feuerwerksprodukten würden Sie raten?
Stollwitzer: Ich rate zu Feuerwerksbatterien. Eine Batterie enthält ein komplettes Feuerwerk, das man nur einmal anzünden muss. Durch die neue Regelung sind wirklich schöne Komplettfeuerwerke auf den Markt gekommen. Für meine Familie zuhause habe ich ein nettes Feuerwerk der Kategorie F2 zusammengestellt. Einige schöne Vulkane, ein paar Feuerwerksbatterien und zum Abschluss schöne Raketen. Wir sind keine Freunde von Knallern, deshalb habe ich diese Artikel heuer eingespart.

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