Brennpunkt familie
Gastkommentar zu Pensionssplitting
Von Christine Schläffer, Forum Familie Pinzgau
Anders als in Deutschland gibt es in Österreich kein verpflichtendes Pensionssplitting. Im Jahr 2005 wurde die Möglichkeit geschaffen, auf freiwilliger Basis die Pensionsnachteile von Kindererziehungszeiten innerhalb einer Partnerschaft auf beide Elternteile gerecht zu verteilen. Dabei überträgt jener Elternteil, der überwiegend oder zur Gänze erwerbstätig ist – dem anderen Elternteil, der sich um die Kindererziehung kümmert – für die ersten 7 Jahre nach der Geburt eines Kindes bis zu 50 Prozent seiner Pensionsgutschrift.
Es ist egal, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht, auch getrennt lebende Paare können ihren Pensionsanspruch teilen. Das Pensionssplitting ist auch zusätzlich zu einer Teilzeitbeschäftigung möglich. Dazu ist nur eine formlose schriftliche Vereinbarung nötig, die bis spätestens zum 10. Geburtstag des letztgeborenen Kindes bei der zust. Pensionsversicherung eingebracht wird. Wenn mehrere Kinder geboren wurden, sind Übertragungen für maximal 14 Kalenderjahre möglich.
Detailinfos bei Ihrem Pensionsversicherungsträger oder der Arbeiterkammer Salzburg, Sozialpol. Abteilung.
www.pensionsversicherung.at
Weitere Infos zu Familienthemen:
Forum Familie Pinzgau – Elternservice des Landes
Tel. 0664/82 84 179, e-mail: forumfamilie-pinzgau@salzburg.gv.at
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