FAMILIEN-BEIHILFE in ÖSTERREICH
FAMILIEN-BEIHILE in ÖSTERREICH
Der Ausgleich der finanziellen Mehrbelastung, der Ernährung, Bekleidung, häusliche Unterbringung und Erziehung von Kindern verursacht, ist nicht nur eine Forderung der sozialen Gerechtigkeit, sondern auch eine gesellschaftliche Existenznotwendigkeit.
Diese Worte finden wir bereits 1955 (FLAG) Verfassung des ersten Familienausgleichsgesetzes.
Als Mutter von drei minderjährigen Kindern, kämpfe ich seit 2003 um Auszahlung der laufenden Familienbeihilfe bis 2007. Alle ordentlich eingebrachten Anträge wurden aufgrund angeblicher, fehlerhafter Einbringung und wiederholten, unterschiedlichen und vor allem dubiosen abschlägigen Bescheiden, zurückgewiesen.
Wenn der Gesetzestext in der Verfassung, die Familienbeihilfe als Existenznotwenigkeit darlegt, wo bleibt dann die soziale, gesellschaftliche Gerechtigkeit? Zehn Jahre sind bereits verstrichen ohne positive Erledigung des zuständigen Finanzministeriums. So wichtig sind unsere Familien und vor allem unsere Kinder? Die Familienbeihilfe ist ein Bestandteil der österreichischen Familienpolitik bis hin zur Sozialpolitik. Wenn Eltern nur angeblich, Kinder vernachlässigen (eine schmutzige Kleidung tragen) steht sofort das Jugendamt vor der Tür und erhebt den Zeigefinger und dringt in die das letzte Eck der Privatsphäre ein. Was geschieht, wenn das zuständige Finanzamt unsere minderjährigen Kinder verwahrlosen lässt, indem fünf Jahre „keine“ Familienbeihilfe ausbezahlt wird? Es ist ein Skandal!
Es wäre für alle österreichischen Familien sinnvoll, die FBH nicht nur monatlich, sondern auch zum 1. eines Kalendermonats zur Auszahlung zu bringen. Es sollte zeitgleich für die allgemeinen Haushaltszahlungen eintreffen.
Autor
Isolde Tappeiner
Wien
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