Wohnbauförderung soll bis Anfang 2015 novelliert werden
SALZBURG/PINZGAU. Zum Abschluss der Ausschussberatungen beschäftigte sich vergangene Woche der Ausschuss für Infrastruktur, Verkehr und Wohnen unter dem Vorsitz von LAbg. Gabriele Fürhapter (Team Stronach) mit einem dringlichen Antrag der SPÖ zur Überarbeitung der gesetzlichen Grundlagen für leistbares Wohnen im Bundesland Salzburg.
Dazu brachte das Team Stronach einen Abänderungsantrag mit folgenden Wortlaut ein:
Die Landesregierung wird ersucht.
1. das System der Wohnbauförderung bis zum 1. Jänner 2015 unter den Maximen der Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Kontrolle sowie der langfristigen Finanzierung zu novellieren,
2. das Ziel im Bereich des jährlichen Wohnungsneubedarfs mit rund 800 bis 1.000 Mietwohnungen und 500 bis 600 Eigentumswohnungen, 3.400 Sanierungsfällen und 300 Heimbetten zu definieren.
Dieser Antrag wurde von ÖVP, Grünen und Team Stronach gegen die Stimmen von SPÖ und FPÖ angenommen. Der dringliche Antrag der SPÖ wurde von den Antragstellern und der FPÖ durch Zusatzanträge um die Punkte 3 (FPÖ) und 4 (SPÖ) ergänzt und hatte folgenden Wortlaut:
1. Die Landesregierung wird aufgefordert, die landesgesetzlichen Rahmenbedingungen des Salzburger Wohnbauförderungsgesetzes, des Salzburger Raumordnungsgesetzes, des Anliegerleistungsgesetzes und der Salzburger Gemeindeordnung im Sinne der Präambel zu überarbeiten.
2. Die Salzburger Landesregierung wird weiters aufgefordert, sich bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass die bundesgesetzlichen Bestimmungen im Sinne der Präambel überarbeitet werden.
3. Der Landtag spricht sich mit Nachdruck gegen den Verkauf, die Übertragung oder die Überlassung der Wohnbaudarlehen an Dritte aus.
4. Die Landesregierung wird mit Nachdruck aufgefordert, den Salzburger Wohnbaufonds zu erhalten, sämtliche Maßnahmen, die den Verkauf von Wohnbaudarlehen zum Ziel haben, zu stoppen sowie den bereits begonnenen Prozess der Reorganisation fortzuführen und zügig abzuschließen.
Dieser Antrag wurde von ÖVP, Grünen und Team Stronach gegen die Stimmen von SPÖ und FPÖ abgelehnt.
In der Präambel des dinglichen SPÖ-Antrages heißt es unter anderem, dass geeignete Grundstücke für den Mietwohnungsbau zur Verfügung stehen würden, wenn nach einer vorangegangenen Bedarfserhebung Vorbehaltsflächen für den Mietwohnungsbau verpflichtend ausgewiesen werden. Von zentraler Bedeutung sei zudem eine bessere Abstimmung der Raumplanung unter den Gemeinden, sagte Berichterstatter LAbg. Ing. Mag. Roland Meisl (SPÖ). Eine weitere Möglichkeit, die Wohnkosten speziell im geförderten Mietwohnbau zu senken, sei, die teils unverhältnismäßig hohen und damit teuren bautechnischen Standards zu überdenken. Ebenso sei bei den Betriebskosten, so Meisl, ein Einsparpotenzial vorhanden. Hier seien auch die Versorgungsträger in die Pflicht zu nehmen.
Großer Spielraum ist nach Ansicht der Antragsteller bei der Zinspolitik gegeben. Senkt das Land die Zinsen bei der Vergabe der Wohnbauförderung, die über die Lohnnebenkosten eingehoben wird, um sie dann an die Mieter/innen weiterzugeben, von derzeit 1,5 auf ca. 0,25 Prozent, vergünstigt sich die Miete bei einer 70 Quadratmeter großen Wohnung im ersten Jahr nach Bezug um etwa 180 Euro pro Monat, erläuterte Mag. Meisl. Das Land müsste die Bauleistung von derzeit 800 geförderten Mietwohnungen auf 1.000 pro Jahr erhöhen, um vermehrt erschwinglichen Wohnraum zur Verfügung zu stellen und die Mietkosten nachhaltig zu senken.
Als Finanzierungsinstrument für den geförderten Mietwohnbau hat sich der Salzburger Wohnbaufonds bewährt, heißt es in der Präambel des SPÖ-Antrages. Daher sollte der Salzburger Wohnbaufonds erhalten, seine Organisation im Sinne von Kontrolle, Steuerung und Transparenz jedoch überarbeitet werden. Der Bundesgesetzgeber sei bei der Erhöhung der Grundsteuer für unbebaute Baulandflächen ebenso gefordert, wie bei der wirksameren Ausgestaltung des Bodenwertabgabegesetzes für unbebaute Grundstücke oder bei der Einführung von Mietzinsobergrenzen für weitervermietete ehemals geförderte Eigentumswohnungen. Bei der Überarbeitung der landesgesetzlichen Vorgaben müsse die Zielbestimmung sein, dass acht Euro brutto bei einer geförderten, neuen Mietwohnung nicht überschritten werden dürfen, sagte LAbg. Meisl.
Wohnbaureferent Landesrat Hans Mayr sagte unter anderem, Vorbehaltsflächen sei etwas abzugewinnen, auch der befristeten Ausweisung von Baulandflächen. Er sei auch dafür, dass an einer klaren Regelung für Zweitwohnsitze gearbeitet werde. Das Gesetz müsse für Bürgermeister und Gemeinden praktikabel sein. Zur Bautechnik und günstigeren Baukosten in anderen Bundesländern betonte der Landesrat, dass die entsprechenden Rahmenbedingungen in den günstigeren Bundesländern unter die Lupe genommen werden. Für eine geförderte 90-Quadratmeter-Wohnung ergibt sich im ersten Jahr ein Mietpreis von 648 Euro, im fünften Jahre steigt dieser Preis auf 834 Euro und im zehnten Jahr auf 957 Euro. Bald beträgt er weit mehr als 1.000 Euro, so dass die Wohnung nicht mehr erschwinglich ist.
Dazu komme, dass neue Wohnungen günstiger und alte nicht mehr zu vermieten seien. Diese Entwicklung sei eine Folge der Wohnbauförderpolitik der vergangenen Jahre. Eine Senkung des Zinssatzes auf 0,25 Prozent hätte zur Folge, dass um 26 Millionen Euro weniger für neue Wohnungen zur Verfügung stehen würden. Zinssatzsenkungen und mehr Wohnungen können nicht erreicht werden. Klubvorsitzender LAbg. Walter Steidl (SPÖ) sagte, wenn ein Verkauf der Wohnbaudarlehen das Land sanieren würde, könne das System nicht so schlecht gewesen sein. Man müsse versuchen das Grundrecht auf Wohnen zu erschwinglichen Preisen zu gewährleisten. Die Entwicklung der Löhne könne mit der Steigerung der Wohnkosten nicht mehr mithalten. Aus den Rückflüssen aus Wohnbaukrediten werde ein großer Teil neuer Förderungen finanziert. Es seien so wie in Oberösterreich Limits für den Mietpreis pro Quadratmeter notwendig.
Die Neustrukturierung des Wohnbaufonds allein werde die Grundprobleme der Wohnbauförderung nicht lösen. Dazu seinen gesetzliche Maßnahmen in der Raumordnung und anderen Bereichen notwendig. Eine Senkung der Zinsen für Wohnbaukredite auf 0,25 Prozent würde sich auf die Wohnbeihilfe günstig auswirken. Aus dem Verkauf von Wohnbaudarlehen in Höhe von 2,5 Milliarden Euro werde ein Erlös von 1,5 Milliarden Euro erwartet, wovon durch Abzinsungen nur eine Milliarde Euro für die Schuldentilgung verwendet werden könnten. Dieser Verlust von 1,5 Milliarden Euro wäre unverantwortlich. Ein Verkauf der Wohnbaudarlehen, auf den die Banken bereits warten, wäre eine Vernichtung von Steuergeldern und eine Katastrophe für die Bevölkerung. Man wisse nicht, was mit den Wohnbaudarlehen in einigen Jahren passieren würde. Ein Verkauf werde von vielen Seiten, von der Bauwirtschaft bis zur Arbeiterkammer und Mietervereinigungen abgelehnt. LAbg. Meisl ergänzte, dass bei einem Verkauf der Wohnbaudarlehen für die Wohnbauförderung in Zukunft erheblich weniger Geld zur Verfügung stehen würde, so dass die geplanten Neubau- und Sanierungszahlen bei Weitem nicht zu erreichen sind. LAbg. Mag. Wolfgang Mayer (ÖVP) betonte, die Grundproblematik könne nicht allein durch die Wohnbauförderung gelöst werden. Im neuen System sei mehr Transparenz notwendig. Es müsse an mehreren Stellschrauben gedreht werden. Dazu zähle auch die Raumordnung. Das Problem seien nicht die Einstiegsmiete, sondern der Anstieg der Mieten in den folgenden Jahren um bis zu 70 Prozent.
Dieser müsse eingedämmt werden. Der Weg zu den geplanten neuen und sanierten Wohnungen müsse finanzierbar sein. Dazu werde in Round-Table-Gesprächen die Grundlage geschaffen. Klubobmann Cyriak Schwaighofer (Grüne) sagte, der SPÖ-Antrag umfasse 13 Punkte, die allgemein bekannt seien. Man solle gemeinsame Lösungen suchen. Dies gelte für Vorbehaltsflächen, Rückwidmungen, die Reduzierung der Wohnraumleerstände, die Frage der Zweitwohnsitze, die Senkung der Baukosten, die Stellplatzschlüssel, die Betriebskosten, die Zinspolitik usw. Es könne nicht der Weisheit letzter Schluss sein, mit einer niedrigen Miete zu beginnen, die jedoch bald ins Unfinanzierbare steige. Es sei keine Katastrophe, wenn die Regierung verschiedene Überlegungen anstelle. Die Vor- und Nachteile müssen anstelle des Aufbaus von Horrorszenarien abgewogen werden. Untersuchungen sollen durchgeführt und bewertet und dann Entscheidungen getroffen werden. Andere Bundesländer hätten ihre Wohnbaudarlehen verkauft. Auch Klubobmann Dr. Karl Schnell (FPÖ) sprach sich für die Versachlichung der Debatte aus. Man müsse den Bürgern die Angst nehmen, dass ein Verkauf der Wohnbaudarlehen im Raum stehe.
Den Wohnbau den Banken zu übergeben, sei nicht zu verantworten. Das Gespenst, dass die Wohnbaudarlehen verkauft werden, müsse beseitigt werden. Dann solle sachlich über die einzelnen Reformpunkte diskutiert werden. LAbg. Friedrich Wiedermann (FPÖ) sagte, die Menschen wollen, dass Wohnen wieder leistbar wird. Die Bevölkerung erwarte vom Landtag Verbesserung und landesgesetzliche Maßnahmen zur Senkung der Wohnkosten, da viele Menschen 50 Prozent ihres Einkommens für das Wohnen ausgeben müssen. Es könne nicht sein, die Einstiegsmieten zu erhöhen. Die derzeitige öffentliche Diskussion über den Verkauf von Wohnbaudarlehen zeige, dass es zumindest Überlegungen in diese Richtung gebe. Er brachte deshalb einen Zusatzantrag zum SPÖ-Antrag ein (siehe oben.) Klubobmann Helmut Naderer (Team Stronach) betonte, die Wohnbauförderung müsse auf neue Füße gestellt werden, was mit Beginn 2015 realisiert sein soll. Dadurch sollen die Ziele der Wohnbauförderung erreicht werden. Landeshauptmann Dr. Wilfried Haslauer sagte, die Entscheidungsgrundlagen für den Verkauf der Wohnbaudarlehen liegen nicht vor. Die Wohnbauförderung müsse auf neue Beine gestellt werden, um den heutigen Anforderungen gerecht zu werden.
Die Wohnbauleistung solle ausgedehnt werden. Wenn diese Aufgaben erfüllt sind, müsse man über neue Dinge nachdenken und alle Möglichkeiten ausloten. Voraussetzung für eine Entscheidung sei, dass alle Fragen geklärt sind. Davor gebe es keine Entscheidungen. Die Klärung dieser Fragen sollte bis Sommer möglich sein. Auch Landesrat Mayr sagte, für eine Entscheidung in der Frage des Verkaufs der Wohnbaudarlehen müssen alle Fakten auf dem Tisch liegen. Dies sei derzeit nicht der Fall. Weiters müsse geklärte werden, ob und wie die geplanten Wohnbauzahlen erfüllt werden können. Erst dann können weitere Entscheidungen getroffen werden.
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.