Bsuch: "Kardinalfehler in der Raumordnung und Verquickung mit Grundstücksspekulation"
SAALFELDEN. Erwartungsgemäß konnten SPÖ und FPÖ gestern in der eigens eingeschobenen Gemeindevertretungssitzung den Beschluss zur Auflage des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes für das ca. 2 ha große Grundstück in Bsuch-Süd gegen die Stimmen von SVP und GRÜNE durchgedrückt.
"Bürgermeister Rohrmoser ist es offensichtlich gelungen, den Redaktionsschluss für die offizielle Salzburger Landeszeitung hinauszuschieben, damit die Auflage des FWP und des BPl noch rechtzeitig am 12. Dezember kundgemacht werden kann. Damit würden noch die Bestimmungen des auslaufenden Raumordnungsgesetzes, welches das spekulative Horten von Bauland ermöglicht, gelten", kritisiert Stadtrat Ferdinand Salzmann (GRÜNE).
Er bezeichnet die Angelegenheit als einen "fortgesetzten Kardinalfehler" in der Raumordnung. Denn wie berichtet - siehe den Beitrag "Komödie, Drama oder Krimi" - gibt es für dieses Vorhaben viele ungeklärte Aspekte.
Bis 9. Jänner 2018 können noch schriftliche Einwendungen bei der Gemeinde eingebracht werden. Dieser Passus im gültigen Raumordnungsgesetz ermöglicht es den Bewohnern von Bsuch und Umgebung ihre Ansicht zu diesem Vorhaben einzubringen.
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