Aktuell
Waldbrandverordnung gilt jetzt auch im Pongau
Als dritter Bezirk in diesem Jahr gilt jetzt auch im Pongau die Waldbrandverordnung, das heißt kein Feuer oder rauchen im Wald.
PONGAU. Auch die Bezirkshauptmannschaft St. Johann hat jetzt eine Waldbrandverordnung wegen erhöhter Waldbrandgefahr auf Grund von Hitze und Trockenheit erlassen. Das heißt, dass jegliches Feueranzünden sowie das Rauchen im Wald und dessen Gefährdungsbereich untersagt sind. Grund für die Trockenheit sei, dass es derzeit zu wenig Niederschläge gebe.
Pongau dritter im Bunde
Im Lungau wurde dieses Jahr als erstes eine Waldbrandverordnung erlassen, dort kam es durch einen Blitzschlag zu einem Brand. Dem Lungau folgte Anfang der Woche der Pinzgau und jetzt ist es auch im Pongau so weit. Experten der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) prognostizieren bis Mitte August überdurchschnittlich warmes Wetter mit geringen Niederschlägen.
Norden noch nicht betroffen
Noch keine Notwendigkeit für eine Verordnung gibt es in den anderen Bezirken des Landes. Die Bezirksforstinspektoren im Flachgau, Tennengau und der Stadt Salzburg beobachten aber die Lage intensiv. Bei Änderung der Verhältnisse, zum Beispiel anhaltende Hitze und Trockenheit, kann eine derartige Verordnung jederzeit erlassen werden.
Gut zu wissen
Laut Landesmedienzentrum Salzburg werden Übertretungen des Erlasses, der im Forstgesetz geregelt ist, mit einer Geldstrafe bis zu 7.270 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft.
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