Feuerwehr löschte nächtlichen Waldbrand in Dorfgastein
DORFGASTEIN (aho). Zu einem Waldbrand im Bereich Walchalm rückte die Feuerwehr Dorfgastein am Mittwochabend gegen 22 Uhr aus. Durch die exponierte Lage der Alm am südwestlichen Rand des Gemeindegebiets im Luggaugraben dauerte die Anfahrt rund eine halbe Stunde. Die 28 ausgerückten Feuerwehrleute konnten den Brandherd auf einer Fläche von etwa 50 Quadratmetern nur zu Fuß erreichen, mussten dabei 600 Meter Wegstrecke und 100 Höhenmeter zurücklegen. Mit allen verfügbaren Feuerlöschern sowie mehreren Kübelspritzern konnten sie den Brand, der sich aufgrund der Windverhältnisse und der trockenen Vegetation rasch auszubreiten drohte, schließlich unter Kontrolle bringen. "Unsere Mannschaft war mit drei Fahrzeugen bis 1:30 Uhr im Einsatz", berichtet der stellvertretende Ortsfeuerwehrkommandant Matthias Egger über den Einsatz, der von Orftsfeuerwehrkommandant Albin Kritzer geleitet wurde.
Gefahr deutlich zugespitzt
Bereits am Dienstag warnte Landesrat Josef Schwaiger vor der erhöhten Waldbrandgefahr. In der Stadt Salzburg, im Flachgau, Pinzgau und Lungau waren bereits entsprechende Verordnungen in Kraft. "Dürre Äste und Nadeln sind wie Zunder leicht entflammbar“, sagt Schwaiger.
Folgende Verhaltensregeln sollten laut Informationen des Landesmedienzentrums unbedingt eingehalten werden:
- Absolut kein Feuer im Wald, auch in ausgetrockneten Bächen oder Flüssen, die gern als Grill- oder Lagerfeuerplatz aufgesucht werden.
- Wald- und Zufahrtswege nicht blockieren. Nicht mit dem Fahrzeug über entzündlichem Untergrund parken. Der Katalysator eines Kraftfahrzeugs erhitzt sich stark, deswegen nur ausgewiesene Parkflächen benutzen.
- Bei Wind ist wegen der Funkenfluggefahr der Gefährdungsbereich von Wäldern entsprechend weiter. Sogar Funken von heiß gelaufenen Bremsen eines Fahrzeuges können Waldbrände verursachen.
- Auch Kerzen oder Fackeln sind offenes Feuer und daher brandgefährlich. Verboten sind auch Flammen in fest eingerichteten Feuerstellen auf Campingplätzen oder Hausgärten, wenn Wälder durch Funkenflug gefährdet werden können.
- Kein Rauchen oder Entzünden von Feuerzeugen oder Streichhölzern.
- Feuerwerkskörper dürfen nur an Orten mit ausdrücklicher Bewilligung der Standortgemeinde abgefeuert werden.
- Wer einen Waldbrand entdeckt, sollte umgehend die Feuerwehr verständigen und in sicherer Entfernung auf das Eintreffen der Einsatzkräfte warten, um sie bei Bedarf einweisen zu können.
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