Bahnhofs-Monitore zerschossen: Jugendliche vor Gericht
Fünf Burschen zwischen 16 und 21 Jahren mussten sich vor dem Landesgericht St. Pölten für viele Sachbeschädigungen in Purkersdorf verantworten.
PURKERSDORF (red). Von fünf Jugendlichen im Alter zwischen 16 und 21 Jahren erschienen nur drei beim Prozess am Landesgericht St. Pölten. Einer der Angeklagten war durch seine Mutter „vertreten“, die bedauerte: „Mein Sohn ist abgängig!“
Neun Monate bedingt für Falschaussage
Staatsanwalt Patrick Hinterleitner warf den Burschen vor, in Purkersdorf zahlreiche Sachbeschädigungen begangen zu haben. Einer der Beschuldigten, der bei den Aktionen nur anwesend war, versuchte vor der Polizei einen der Angeklagten zu schützen. In zwei Aussagen gab er an, dass der 16-Jährige nichts getan habe. Der vorbestrafte Bursche wurde daher von Jugendrichter Markus Grünberger wegen falscher Beweisaussage und Begünstigung einerseits zu neun Monaten bedingter Haft verurteilt, andererseits kam noch eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 14 Euro dazu (rechtskräftig).
Der Prozess gegen einen 17-jährigen Lehrling wurde vertagt, da seine Schuldfähigkeit mittels eines Gutachtens erst zu überprüfen ist.
"Er versucht die Schuld auf andere abzuwälzen"
„Ich gehe davon aus, dass wir ihn heute nicht zum letzten Mal gesehen haben“, meinte Grünberger nach der Aussage des 16-Jährigen, der unter anderem laut Hinterleitner die heruntergerissene Latte einer Brücke ins Wasser geworfen und Anzeigemonitore am Bahnhof zerschossen haben soll. Gesprächsmitschnitte auf einem Handy, Zeugenaussagen, sowie Teilgeständnisse der Beschuldigten überzeugten den Richter von der Mittäterschaft des arbeitslosen Wieners, zu dem Hinterleitner meinte: „Er versucht, die Schuld auf andere abzuwälzen und gibt nur zu, was eindeutig zu beweisen ist.“
Im Besitz eines Schlagrings
Während der Jugendliche in einem Fall für die Begehung einer Straftat im Zustand voller Berauschung schuldig gesprochen wurde, sprach ihn der Richter von einem weiteren Delikt frei. Einen Schuldspruch gab es aber auch im Zusammenhang mit schwerer Sachbeschädigung und dem Besitz eines Schlagringes. Neben vier Monaten bedingter Haft verurteilte ihn der Jugendrichter zur Absolvierung einer Psychotherapie und Bewährungshilfe während einer Probezeit von drei Jahren (rechtskräftig).
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