Ehemann verlor die Beherrschung
ST. PÖLTEN/REGION (ip). Nicht zum ersten Mal landete ein im Bezirk lebender afghanischer Staatsbürger vor Gericht, nachdem er gegenüber seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau die Beherrschung verloren hatte. 18 Monate einer bedingten Freiheitsstrafe sind derzeit noch offen.
Gefährliche Drohung
Diesmal lautete der Vorwurf von Staatsanwalt Patrick Hinterleitner „gefährliche Drohung“. Anlass für die verbale Eskalation war, dass das Paar schon einige Zeit um die Besuchsregelung für das gemeinsame Kind stritt. Der Beschuldigte fuhr deshalb zum Haus seiner Frau und forderte deren Bruder telefonisch auf, sie raus zu schicken um mit ihm zu sprechen. Als die Frau der Aufforderung nicht nachkam, meldete er sich abermals telefonisch bei seinem Schwager und drohte, „dass er in Österreich jemanden finden kann, der meiner Schwester für 1.000 Euro alles Schlimme antun kann“, berichtete der Bruder des Opfers vor Gericht. Ob es sich dabei um eine Drohung handelte, die die Frau ernst nehmen hätte müssen, oder es eine Äußerung war, die aus der momentanen Wut des Mannes herausgebrochen ist, ließ sich im Prozess nicht eindeutig klären.
"Freispruch im Zweifel"
„Freispruch im Zweifel“ lautete das nicht rechtskräftige Urteil des Richters, der davon ausging, dass der Beschuldigte nicht drohen wollte, sondern nur die Beherrschung verloren hatte.
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