Prozess nach Großbrand in Wolfsgraben vertagt

  • Das verheerende Feuer vom 29. November 2020.
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WOLFSGRABEN/ST. PÖLTEN. Fahrlässige Herbeiführung einer Feuersbrunst lautete der zentrale Vorwurf am Landesgericht St. Pölten im Prozess gegen einen 30-jährigen, ehemaligen Floriani, der am 29. November 2020 in Wolfsgraben Benzin in einen angeheizten Mellerofen geleert und damit einen Großbrand verursacht haben soll, bei dem nicht nur ein hoher Sachschaden entstand, sondern auch sein bester Freund schwere Verbrennungen erlitt.
(Die Bezirksblätter haben berichtet.)

„Feuer“ dürfte auf den Mann schon früher eine besondere Faszination ausgeübt haben, musste er sich über den Großbrand hinaus auch noch wegen zwei Holzbänken, die er in einem Lagerfeuer verbrannte und einem Brand auf einer Straße in Wolfsgraben zum Jahreswechsel 2018/19 verantworten.

Angeklagter und Brandopfer sollen in der Nacht vom 28. auf den 29. November in einem Wirtschaftsgebäude, das an ein Mehrparteienhaus anschließt, kräftig Alkohol konsumiert haben. Zum Wärmen heizten die beiden Freunde den dort aufgestellten Ofen ein. Als es beim Nachlegen von Holz nicht gleich entsprechend brannte, habe, laut Strafantrag, der 30-Jährige Benzin nachgegossen, wodurch es zu einer Stichflamme und zu einem Rückbrand zum Benzinkanister gekommen sei. Bei dem folgenden Großbrand wurde das gesamte Wirtschaftsgebäude, ein Carport, sowie ein Audi A3 vollkommen zerstört.

Gegenüber Richter Andreas Beneder bekannte sich der Angeklagte, der zuletzt auch das 31-jährige Opfer „anschwärzte“, nicht schuldig, obwohl eine forensische Untersuchung ergab, dass sich auf der Kleidung des 30-Jährigen auch nach einer gründlichen Reinigung mehr Benzinrückstände befanden, als auf der des verletzten Freundes, der brennend aus dem Gebäude rannte, sich die Kleidung vom Körper riss und die Leute im Wohnhaus warnte. „Es brennt, alles brennt!“

Gegenüber seiner Mutter habe der 31-Jährige unmittelbar nach dem Brandgeschehen geäußert: „… und jetzt muss ich meinen besten Freund belasten.“ Auch zwei Sanitätern gegenüber, die ihn nach der Erstversorgung ins Krankenhaus brachten, erklärte er, dass er den Ofen einheizte, als der 30-Jährige plötzlich von hinten Benzin in den Ofen leerte. Vorerst schloss er sich dem Prozess mit einer symbolischen Schmerzensgeldforderung von 100 Euro an, obwohl er, mehrfach operiert, auch entsprechende Narben davontrug.

Großer Schaden entstand auch am Wohnhaus, das die Feuerwehr in die Löscharbeiten einbeziehen musste. Bewohnbar ist derzeit nur die Wohnung des Beschuldigten, gegen den Opfervertreterin Nicole Nossek mittlerweile eine Räumungsklage einbringen musste. Ihr Mandant, der gleichzeitig Eigentümer des Anwesens ist, hat seine Unterkunft ebenso verlassen müssen, wie andere Mieter samt ihrer Kinder. „Derzeit lebt er in einem Baucontainer auf neun Quadratmetern, da sich der Beschuldigte bis jetzt geweigert hat, die Wohnung im Haus meines Mandanten zu räumen“, erklärte Nossek. Der Gesamtschaden von knapp einer Million Euro ist nicht zur Gänze von der Versicherung gedeckt. Nossek schloss sich daher mit einer vorläufigen Forderung von 100.000 Euro für den Eigentümer an.

Vorerst wurde der Prozess vertagt, um einen neuen Sachverständigen zu bestellen, der den Fokus auch auf eine eventuelle Täterzuordnung legen soll.

Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.

Text: Ilse Probst

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  • Opfervertreterin Nicole Nossek
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