"Spechtler" mit vier Propellern
Immer mehr Drohnen sind im Luftraum unterwegs. Das kann zu Problemen führen.
REGION PURKERSDORF (bri). Sie sind bereits ab 100 Euro zu haben und heben immer öfter in den Himmel ab. Doch nicht immer sind Drohnen ein Spaß für alle Beteiligten. Im Wienerwald führte ein Fluggerät Anfang Juli zu einem Polizeieinsatz, weil der Pilot eine Nachbarin beim Sonnenbaden filmte. Die Bezirksblätter fragten Experten und Piloten, worauf man beim Betrieb einer Drohne achten muss.
Was die Experten sagen
Michael Urbanek von "concept design" und einer der Gründer der Marke "Skybee": "Was ich als Problem sehe, ist, dass viele Firmen das professionell nützen, aber meistens keine Zulassung haben. Staatsanwalt Thomas Korntheuer: "Das ist ein zivilrechtliches Problem und bleibt bei der Polizei." Bezirkshauptmann Josef Kronister: „Es gilt, die luftrechtlichen Bedingungen einzuhalten. Das zweite ist, ich würde schon meinen, dass man die Privatsphäre beachtet. Auch Lärmbelästigungen.“
Der Spaß kann teuer werden
Rechtsanwältin Nina Ollinger: "Gerade bei Bildern muss man darauf achten, dass die „überwiegend schutzwürdigen Interessen auf Geheimhaltung" anderer gewahrt bleiben. Betroffene Personen können Unterlassungsansprüche und sogar Schadenersatz geltend machen. Verstöße gegen das Datenschutzgesetz werden mit bis zu 25.000 Euro geahndet.
Nachbars Garten ist tabu
Des Nachbars Grundstück sollte generell als Flugverbotszone gesehen werden. Das Überfliegen fremder Grundstücke ist für größere Drohnen grundsätzlich tabu. Drohnen bis 25 Kilo, die auch von Privatpersonen ohne Pilotenschein betrieben werden, dürfen nur in einem Umkreis von maximal 500 Metern eingesetzt werden; ständiger Sichtkontakt zum Gerät vorausgesetzt.
Abschießen ist Selbstjustiz
Tipps, wie die Drohnen einfach mit einer Steinschleuder, dem Hochdruckreiniger oder ähnlichen "Waffen" abzuschießen, ist komplett sinnlos, da sie zu hoch fliegen. Außerdem ist das eine Form der Selbstjustiz, also nicht erlaubt und sogar strafbar. Es könnten Schadenersatzansprüche seitens des Drohnenbetreibers drohen. Man sollte dehalb auch niemals ohne Einwilligung der Personen filmen oder zumindest alle Personen auf den Aufnahmen unkenntlich machen."
In der Region gab es bisher keine Anzeigen. Mauerbachs Polizeiinspektionskommandat Roman Brunner: "Im Juli gab es kurz Aufruhr, als die "OSZE"-Hauptsitzung in Mauerbach zu Gast war. Da hat ein Pilot seine Drohne über unsere Köpfen gesteuert. Es war aber alles rechtens und löste sich rasch wieder in Wohlgefallen auf."
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