Nachbarn vor Gericht: Streit eskalierte

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REGION PURKERSDORF (ip). Eine Pädagogin erwarb gemeinsam mit ihrem Mann eine Liegenschaft in der Region Purkersdorf. Dem ursprünglichen Eigentümer räumte das Paar ein zeitlich begrenztes Wohnrecht in einem der beiden Häuser auf dem Grundstück ein.
„Immer, wenn wir auf der Liegenschaft etwas gemacht haben, sind wir von ihm verbal attackiert worden“, erklärte die Lehrerin am Landesgericht St. Pölten, wo die beiden Kontrahenten auf der Anklagebank gelandet waren.

Traktor-Attacke

„I hol a G´wehr und ram euch weg!“, soll der 60-jährige Beschuldigte mehrfach quer über die Liegenschaft, teilweise „so in den Wald hinein“ geschrien haben. Zweimal habe er sich so direkt gegen den neuen Besitzer geäußert. Schließlich sei er im Retourgang mit seinem Traktor absichtlich gegen den Traktor der Pädagogen gefahren, was der Ehemann der Angeklagten per Videoanlage ebenso dokumentiert hatte, wie das Wegschieben und Rollen lassen eines Anhängers, der vor einer Scheune stand. Beide Gefährte sollen dabei beschädigt worden sein. Bilder davon gebe es keine, so der Grundeigentümer als Zeuge.

"Wird Zeit dass ihr ins Gras beißt's!"

„Nicht schuldig“, erklärte der 60-Jährige, der im Gegenzug die Lehrerin wegen gefährlicher Drohungen beschuldigte, was diese wiederum bestritt. So soll die Angeklagte im März 2016 sich über den Hund ihrer Nachbarn geärgert haben. In der Folge habe sie wütend gegen die Hoftüre getreten und geschrien: „Es wird Zeit, dass ihr drei (Anm. der Red. - Angeklagter, Ehefrau und alter Hund sollen damit gemeint gewesen sein) ins Gras beißts und wenn der Hund noch einmal auf meinen Hof scheißt, dann hol i a G´wehr und daschieß zuerst den Hund und dann euch!“ Die Drohung bestätigten vor Gericht sowohl die Ehefrau des 60-Jährigen als auch deren befreundetes Ehepaar, das gerade zu Besuch war. Sie sei an diesem Tag bei einer Familienfeier gewesen, behauptete die Lehrerin und wies damit den Vorwurf zurück.

Drohung mit Eisenstange?

Vom Küchenfenster der ehemaligen Besitzer aus hätte man beobachtet, wie die Pädagogin im Juni 2016 mit einer Eisenstange vor dem Fenster stand und gedroht habe, dass sie den Kontrahenten mit der Eisenstange über den Schädel haue, wenn sie noch einmal herausschauten.
„Ist gar nicht möglich“, behauptet die Beschuldigte. Das Küchenfenster habe ein dickes Fliegengitter und sie selbst habe zwei große Matratzen von außen an das Fenster gelehnt. Zusätzlich habe man etwa einen Meter vor dem Fenster noch ein Zelt aufgestellt. Man habe also von der Küche aus gar nicht hinausschauen können.
„Doch, da ist ein Spalt“, so die Nachbarn, die aufgrund der Eigentumsverhältnisse weder gegen die Matratzen noch gegen das Verbarrikadieren ihrer Hoftüre nach dem Streit wegen des Hundes etwas unternommen hatten.

Am Ende Diversion

Obwohl beide Angeklagten sich zunächst „nicht schuldig“ bekannten, akzeptierten sie schließlich das Angebot des Richters, der für eine diversionelle Erledigung eintrat. Den 60-Jährigen sprach er von einigen Drohungen frei, da das seiner Meinung nach, wie auch Verteidiger Friedrich Gatscha äußerte, eher milieubedingte Unmutsäußerungen gewesen seien. Für weitere Drohungen und die Attacken gegen Traktor und Anhänger brummte er dem Beschuldigten eine Geldbuße von 100 Tagessätzen zu je 13 Euro auf, die Lehrerin willigte in die Diversion in Form von 60 Stunden gemeinnütziger Leistungen ein.

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Rechtsanwalt Friedrich Gatscha | Foto: Probst

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