Agrar: Urteil in Pflach ist epochal

Bürgermeister Helmut Schönherr ist erleichtert, dass die Entscheidung zugunsten der Gemeinde ausgefallen ist.
  • Bürgermeister Helmut Schönherr ist erleichtert, dass die Entscheidung zugunsten der Gemeinde ausgefallen ist.
  • hochgeladen von Elisabeth Rosen

Entscheidung epochal,“ zeigt sich Rechtsanwalt Mag. Gerhard Mader, der die Gemeinde Pflach vertreten hat, erfreut. Die Entscheiung des Verfassungsgerichtshofes sei „einerseits ein „Durchbruch“ in der Agrarfrage, andererseits aus meiner Sicht der Beginn einer Flut von richtigen Neuregulierungsverfahren,“ so Mader.

Überling an Gemeinde

Der VfGh traf eine wichtige Entscheidung. So stehe der sogenannte „Überling“ der Gemeinde zu. Gemeint ist damit der Überschuß über dem Haus- und Gutsbedarf, wie zum Beispiel dem „Holzteil“. Ebenso stehen die Rücklagen der Gemeinde zu. Diese sind fast immer aus Überling und Verkauf von Gemeindegut entstanden. Das betrifft auch die Einnahmen aus den Jagdpachten.
Daher ist der aktuelle Haus- und Gutsbedarf ist zu erheben, und somit sind zwangsläufig auch die Mitgliedschaften einer Prüfung zu unterziehen.
Diese Urteil soll nun auch für alle anderen Gemeinden wegweisend und bindend sein.

Jahrelanger Rechtsstreit

„Mit dem Urteil geht ein jahrelanger Rechtsstreit zugunsten der Gemeinde zuende,“ ist Pflachs Bürgermeister Helmut Schönherr sichtlich erleichtert.
In den vergangenen Jahren habe die Agragemeinschaft die Gesetze und Urteile ignoriert und die überschüssigen Erträge der Gemeinde vorenthalten. Dies wird sich nun ändern.
Auch die, für die Gemeinde entstandenen, Verfahrenskosten von rund € 40.000,- müssen übernommen werden.

Finanzielle Zukunft

„Es geht nicht ums Geld, sondern in erster Linie um Grund und Boden und den daraus erwirtschafteten Erträgen,“ erklärt Schönherr. Diese seien für die finanzielle Zukunft der Gemeinden wichtig. Oft sind die schlecht aufgestellt und hätten es mit diesen Einnahmen leichter gehabt.
Die Verwaltung kann nahtlos übernommen werden. „Die Gemeinde könnte die Agenden sofort übernehmen,“ ist sich Schönherr sicher. Viele der Verantwortlichen seien sowieso schon bei der Gemeinde tätig, wie beispielsweise der Waldaufseher. „Meist wird von den Agrarmitgliedern nur noch die Fronschicht übernommen.“

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