Bär und Wolf im Schwarzwasser
Land kündigt rasches Handeln an
"Die Sicherheit der Bevölkerung hat oberste Priorität. Wenn ein Risiko für Menschen besteht oder auch wenn erheblicher Schaden verursacht wird, sind wir in der Lage sehr rasch zu handeln", teilt LHStv. Josef Geisler zu den Rissen mehrerer Schafe im Gemeindegebiet von Weißenbach mit. Noch befinden sich die Vorfälle der vergangenen Tage aber in Abklärung.
Geisler verweist auf die aktuelle Lage: Mittels Verordnung kann die Landesregierung ein Risiko- oder Schadtier zum Abschuss freigeben. Eine solche Verordnung tritt unmittelbar in Kraft.
Zur Sache
- Greift ein Großraubtier sachgerecht geschützte Tiere, etwa auf Heimweiden oder wiederholt Weidetiere in den Alpschutzgebieten an, wird es von der Landesregierung zum Abschuss freigegeben. Das gilt auch, wenn bei einem einzelnen Angriff im Alpschutzgebiet mindestens fünf Schafe oder Ziegen getötet oder zumindest ein Rind, Pferd oder Esel getötet oder verletzt werden.
- Die Abschussgenehmigung gilt für höchstens acht Wochen innerhalb eines Radius von zehn Kilometern des letzten Angriffs.
- Gefährdet beispielsweise ein Wolf die öffentliche Sicherheit, ist ebenso rasches Handeln angesagt. Taucht ein Wolf mehr als einmal im Umkreis von 200 Metern von Siedlungen oder auch einzelnen bewirtschafteten Gebäuden auf, nähert er sich im offenen Gelände Menschen, verharrt dort oder lässt sich nicht vertreiben, wird er als Risikowolf eingestuft und ebenso zum Abschuss freigegeben wie bei Angriffen auf Hunde.
Besser informiert
12 Schafe von Bär und Wolf gerissen
Generelle und aktuelle Informationen finden sich auch auf der Website des Landes
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