Tannheim und Nesselwängle nutzen Tipps des Gestaltungsbeirates
TANNHEIM. Im Jahr 2013 wurde von LR Johannes Tratter ein songenannter Gestaltungsbeirat eingerichtet, dessen Ziel es ist mehr Qualität in städtebauliche und landschaftsprägende Projekte zu bringen. „Immer mehr Gemeinden greifen auf dieses kostenlose und freiwillige Serviceangebot des Landes zurück, um wichtige Vorhaben möglichst gut umzusetzen", freut sich Tratter. Im Rahmen der 5. Sitzung des Gestaltungsbeirates nahmen vor kurzem die Beiratsmitglieder gemeinsam mit Mitarbeitern der Dorferneuerung und Raumordnung die Einladung verschiedener Gemeinden an, vor Ort erste Einschätzungen zu konkreten Projekten unter dem Gesichtspunkt architektonischer sowie städtebaulicher Kriterien vorzunehmen.
Tannheim und Nesselwängle planen für die Zukunft
Eine Planungsaufgabe für die Gemeinde Tannheim ist die Erarbeitung von Bebauungskonzepten. „In der eigenen Gemeinde ist man oft ‚betriebsblind‘. Eine kompetente und umfassende Beurteilung von außen, durch den mit Fachleuten besetzten Gestaltungsbeirat, soll unseren Horizont für die Entscheidungsfindung erweitern und uns diese erleichtern“, freut sich Harald Kleiner, Vize-Bürgermeister von Tannheim, über den Besuch der ExpertInnen.
Der geplante Parkplatz im Ortsteil Haller stand beim Besuch in Nesselwängle im Fokus. Für Bürgermeister Klaus Hornstein ein wichtiges Projekt, bei dem die Mitwirkung des Gestaltungsbeirats hilfreich ist: „Bei der Vorortbesichtigung wurden uns wertvolle Ansätze zur Ausführung eines solchen Projektes erläutert, diese hätten wir vermutlich sonst nie berücksichtigt. Generell empfinde ich diesen Besuch als sehr große Unterstützung für die Planung bzw. Umsetzung eines solchen Projektes in dieser sensiblen Umgebung!“ Lilli Licka und Christoph Mayr Fingerle vom Gestaltungsbeirat heben den umsichtigen Zugang der Gemeinde Nesselwängle positiv hervor: „Die scheinbar kleine Aufgabe, einen Parkplatz zu errichten, wird mit Bedacht angegangen. Der interdisziplinäre Gestaltungsbeirat konnte dadurch auf die Fragen eingehen, die eine solche Aufgabe aufwirft: praktische Nutzung, Sichtbarkeit, Integration ins Landschaftsbild.“
Gestaltungsbeirat: Weiterhin kostenfrei und freiwillig
Alle Kosten für den anfallenden Sach- und Personalaufwand des Gestaltungsbeirates werden vom Land Tirol getragen. Die Inanspruchnahme seitens der Gemeinden erfolgt auf freiwilliger Basis. Der Beirat wird nicht mit Projekten befasst, die bereits Gegenstand eines Architektenwettbewerbes sind, in die Zuständigkeit eines bestehenden gemeindeeigenen Gestaltungsbeirates fallen oder den Bestimmungen des Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetzes (SOG) unterliegen. Für den Gestaltungsbeirat ist die Geschäftsstelle für Dorferneuerung beim Amt der Tiroler Landesregierung verantwortlich.
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