Kampf dem Verkehr - BEITRAG MIT UMFRAGE
Winter-Fahrverbote treten am 21. Dezember 2019 in Kraft
AUSSERFERN (rei). Die Tiroler Landesregierung hat beschlossen, auch im Winter Fahrverbote für den Ausweichverkehr zu erlassen. Im Bezirk Reutte soll dieses, analog zur Regelung im Sommer 2019, die Talkesselgemeinden von Reutte vor dem Ausweichverkehr schützen.
Wenn sich Wochenende für Wochenende tausende Urlauber mit ihren Autos auf den Weg in die Urlaubsgebiete begeben, geht auf den Zufahrtstrecken teilweise gar nichts mehr. Zu den besonders betroffenen Regionen gehört das Außerfern, konkret die Gemeinden entlang der Fernpassstraße.
Navis verleiten zum Ausweichen
Wenn auf der B179 der Verkehrsfluss zusammenbricht, sind viele Autofahrer "Navi sei Dank" - bei uns müsste man sagen "Navi sei Undank" - versucht, Ausweichrouten zu suchen und zu befahren.
Immer wieder führte dies zum Verkehrskollaps im Raum Reutte. Haupt- und Nebenwege waren oft über Stunden verstopft. Ein Durchkommen war nicht oder nur schwer möglich.
Das ist nicht nur ärgerlich, sondern auch gefährlich. Denn auch Rettung, Feuerwehr, Polizei usw. stehen dann im Stau.
Fahrverbote bewähren sich
Das Land regierte mit Fahrverboten. Der Ausweichverkehr wurde auf der B179 gehalten. Abfahren durfte nur, wer in den Gemeinden wohnt, hier urlaubt oder sonstiges zu erledigen hat. Um das zu kontrollieren, wurden an den Abfahrten Kontrollposten aufgestellt.
Die Regelung wurde anfänglich durchaus etwas skeptisch gesehen, sie fand bei den verkehrsgeplagten Anrainern aber zunehmend Zustimmung. Die Evaluierung der Regelung brachte ebenfalls ein positives Ergebnis und so beschloss die Landesregierung auch im Winter Fahrverbote zu erlassen: "Damit die Verkehrs- und Versorgungssicherheit dauerhaft gewährleistet ist, weiten wir die Fahrverbote auf dem niederrangigen Straßennetz auch auf den Winter aus. Denn der Sommer hat gezeigt, dass die Fahrverbote wirken und eine echte Entlastung für die Gemeinden bringen. Deshalb halten wir daran fest“, sagte Landeshauptmann Günther Platter.
Die Regelung wird jeweils an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen Gültigkeit haben. Fahrverbote wird es außer im Bezirk Reutte noch in den Bezirken Kufstein, Schwaz und Innsbruck-Land geben.
Zur Sache
Hier die wichtigsten Punkte, das Außerfern betreffend, im Überblick:
- Fahrverbot auf L 69 Reuttener Straße
- Fahrverbot auf L 288 Pinswanger Straße (infolge des Fahrverbotes auf L 69)
- Fahrverbot auf L 288-0-A1 Pinswanger Straße (Zubringer Reutte Nord) – Schließung der letztenAusweichmöglichkeit vor Reutte Süd
- Fahrverbote jeweils an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen
Der Ziel-, Quell- und Anraineverkehr ist ausgenommen.
Sämtliche Informationen sind auf der Website des Landes unter www.tirol.gv.at/fahrverbote abrufbar. Wie im Sommer werden die Fahrverbote auch in den Wintermonaten von der Polizei und beeideten Straßenaufsichtsorganen kontrolliert.
Lesen Sie weitere Nachrichten aus dem Bezirk Reutte unter
www.meinbezirk.at/reutte
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