Gemeindepaket
1,6 Millionen Euro Entlastung für Außerferner Gemeinden

LTP Sonja Ledl-Rossmann informiert über das Entlastungspaket für die Gemeinden im Bezirk. | Foto: Archiv
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Das Gemeindepaket des Landes ist für Landtagspräsidentin Sonja Ledl-Rossmann eine wertvolle Entlastung für die Gemeinden im Bezirk Reutte.

AUSSERFERN (eha). Das Land Tirol hat hat angesichts der Teuerung ein 25 Millionen Euro umfassendes Entlastungspaket für Gemeinden geschnürt. Damit sollen vor allem die Mehrkosten für Energie und Personal abgefedert werden, erklärt VP Landtagspräsidentin Sonja Ledl-Rossmann in einer Aussendung.

"Die Gemeinden im Bezirk Reutte bekommen insgesamt mehr als 1,6 Mio. Euro, und haben damit trotz der zur Zeit hohen Energiekosten noch genügend Spielraum für wichtige Zukunftsinvestitionen“,

betont Ledl-Rossmann.

Das Gemeindepaket des Landes ist für sie eine wertvolle Entlastung für die Außerferner Gemeinden, denn gerade in Krisenzeiten sind die Gemeinden ein wichtiger und stabiler Partner für das Land Tirol, der erste Ansprechpartner für die Menschen vor Ort und gleichzeitig auch ein wesentlicher Konjunkturmotor in der Region.

Unterstützung für finanzschwache Gemeinden

Die Aufteilung richtet sich einerseits nach einem fixen Satz je nach Einwohnerstärke, der restliche Betrag wird unter Berücksichtigung der Finanzkraft der Gemeinden aufgeschlüsselt. Damit wird vor allem jenen Gemeinden gezielt geholfen, die weniger Spielraum in ihrem Budget haben, und somit prozentuell stärker von der Teuerung betroffen sind.

Aufteilung

  • bis 500 EinwohnerInnen - mind. 20.000 Euro
  • 501 bis 1.000 EinwohnerInnen - mind. 40.000 Euro
  • 1.001 bis 2.000 EinwohnerInnen - mind. 60.000 Euro
  • 2.001 bis 3.000 EinwohnerInnen - mind. 80.000 Euro
  • 3.001 bis 4.000 EinwohnerInnen - mind. 120.000 Euro
  • 4.001 bis 5.000 EinwohnerInnen -  mind. 150.000 Euro
  • 5.001 bis 8.000 EinwohnerInnen- mind. 170.000 Euro
  • 8.001 bis 10.000 EinwohnerInnen - mind. 200.000 Euro
  • 10.001 bis 50.000 EinwohnerInnen - mind. 500.000 Euro
  • über 50.000 EinwohnerInnen - mind. 1.500.000 Euro

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