Gesetzesänderung ebnete Weg für Bordellbetrieb

REUTTE (rei). Mit großer Spannung wurde auf den Bescheid des Landesverwaltungsgerichts Tirol, ob das Hotel Urisee in Reutte in ein Bordell umgewandelt werden darf, gewartet. Der Bescheid ist da und die Antwort ist klar: Das ehemalige Hotel darf zum Freundenhaus umfunktioniert werden. Seit vergangener Woche steht das fest. Und seitens der Gemeinde wird es keinen Einspruch dagegen geben. Auch das ist klar.

Lange Diskussionen

Es ist eine lange und heftig disktutiere Entscheidung (Links zu vorangegangenen Beiträgen finden Sie am Ende dieses Beitrags). Nachdem erstmals bekannt wurde, dass im stillgelegten Hotelbetrieb in unmittelbarer Nähe des Sees ein Bordell entstehen soll, gingen die Diskussionen los. Undenkbar für die Einen, "ach was solls", meinten andere.
Es gab Unterschriftenlisten gegen das Bordell, eine öffentliche Diskussionsveranstaltung zum Thema, Beschlüsse im Gemeinderat und einen ersten, ablehnenden Bescheid des Bürgermeisters.

Kein Bedarf, daher "Nein"

Luis Oberer hatte als erste Instanz mit Bescheid vom 6. Dezember 2016 entschieden, dass es keinen Bedarf für ein Bordell in Reutte gibt. Grundlage dafür war eine "Bedarfsprüfung". Die fußte darauf, dass es in Reutte bzw. in unmittelbarer Umgebung keine illegale Prostitution gibt. Davon ableitend kam Reuttes Bürgermeister zum Schluss, dass es offenbar keinen Bedaf für "käufliche Liebe" im Raum Reutte gibt, zumindest keinen Bedarf für ein Bordell.
Außerdem führt Oberer in seinem Bescheid an, dass aufgrund der direkten Lage des geplanten Bordellbetriebes an ein Naherholungs-, Bade- und Wandergebiet zu befürchten ist, dass das örliche Gemeinschaftsleben unzumutbar gestört wird.

Einspruch gegen Erstbescheid

Die Antragstellerin beeinspruchte den Bescheid des Gemeindeoberhaupts erwartungsgemäß. Anfänglich schienen die Chancen, dass der negative Bescheid hält, nicht schlecht. Doch dann kam eine Änderung der für dieses Verfahren wesentlichen Bestimmungen des Tiroler Landes-Polizeigesetzes: Die Bedarfsprüfung wurde aus dem genannten Gesetz entfernt. Eines der Hauptargumente gegen das Bordell fiel somit weg. Skepsis, dass der Erstbescheid hält, machte sich breit.
Und so kam die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts jetzt auch nicht wirklich überraschend.
Das Gericht führt in seiner Urteilsbegründung daher aus: „Zusammenfassend lagen vor allem auch aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen geänderten Rechtslage die Voraussetzungen für die Erteilung der beantragten Bordellbewilligung vor.“

Die Gemeinde wird ihrerseits keine weiteren Rechtsmittel einlegen. Im ehemaligen Hotel Urisee kann somit ein Bordellbetrieb eingerichtet werden. Unklar ist im Moment, ab wann das Projekt umgesetzt wird.
Die Gemeinde, und andere involvierten Behörden, können jetzt nur darauf achten, dass gesetzliche Vorgaben bei der Einrichtung und beim Betrieb des Bordells eingehalten bzw. umgesetzt werden. Öffnungs- bzw. Ruhezeiten, gesundheitsbehördliche Untersuchungen unter den künftigen Mitarbeiterinnen usw. - das kann und wird überprüft.
Ob das Bordell tatsächlich kommt, liegt nun aber im Ermessen der Antragstellerin.

https://www.meinbezirk.at/reutte/lokales/ein-fuenftes-b-fuer-reutte-bordell-d1482053.html
https://www.meinbezirk.at/reutte/politik/hotel-urisee-bald-ein-bordell-d1326116.html
https://www.meinbezirk.at/reutte/lokales/bordell-am-urisee-ist-unerwuenscht-die-nachfrage-muss-aufhoeren-d1873405.html
https://www.meinbezirk.at/reutte/politik/oberer-sagt-nein-zum-bordell-d1959626.html

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