Animal Hording
Angeklagte nicht rechtskräftigt verurteilt

Beim dritten Anlauf war die Angeklagte bei der Verhandlung am 10. März am Landesgericht Ried erschienen. | Foto: BRS
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RIED. Beim dritten Anlauf zur Animal Hording-Verhandlung am 10. März ist die Angeklagte erschienen. Die Richterin verurteilte die weitgehend geständige Frau zu einer auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzten bedingten Haftstrafe von drei Monaten plus Bewährungsauflagen sowie zum vollen Kostenersatz des Verfahrens und teilweisen Kostenersatz an die Tierschutzorganisation Pfotenhilfe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Pfotenhilfe wünscht sich härtere Urteile

Zeugin und Pfotenhilfe-Geschäftsführerin Johanna Stadler dazu: "Wir wünschen uns härtere, abschreckendere Urteile. Wichtig jedoch ist, dass jetzt endlich der Weg für ein Tierhaltungsverbot geebnet ist. Dieses wird von der Bezirkshauptmannschaft verhängt und ist dann bundesweit gültig.  Die Behörden müssen Tierquälerei endlich ernster nehmen und vom Justizministerium fordern wir eine Erhöhung des Strafrahmens für Tierquälerei auf zumindest drei Jahre."

Dritter Anlauf für Gerichtsverhandlung in Ried
Angeklagte erschien wieder nicht vor Gericht
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