Nach Gewölbeeinsturz mit Todesfolge
Bauunternehmer und Hausbesitzer stehen vor Gericht
- Der Rette- und Bergezug der ABC-Abwehrkompanie des Bundesheeres aus Hörsching und Führungskräfte vom ABC-Abwehrzentrum aus Korneuburg durchbrachen mit Unterstützung einer Privatfirma schließlich vorsichtig die rund einen Meter dicke Mauer und arbeiteten sich Dezimeter für Dezimeter in Richtung Schuttkegel vor.
- Foto: FF Schärding
- hochgeladen von Michelle Bichler
Im Herbst 2024 kamen durch den Einsturz eines Kellergewölbes in Schärding zwei Arbeiter ums Leben. Wegen des Vergehens der grob fahrlässigen Tötung müssen sich am 10. Dezember 2025 nun der Bauunternehmer und der Hausbesitzer – für beide gilt die Unschuldsvermutung – vor dem Landesgericht Ried verantworten.
RIED/ SCHÄRDING. An besagtem Tag stürzten bei Stemmarbeiten im Kellergewölbe eines Gebäudes im Stadtzentrum von Schärding zwei Deckenelemente aus Beton ein und verschütteten zwei Bauarbeiter, die tödlich verletzt wurden. Die Männer, beide 23 Jahre alt und aus Syrien, wurden nach rund 17 Stunden tot geborgen. Die Staatsanwaltschaft Ried lastet Bauunternehmer und dem Hausbesitzer an, allgemeine Fürsorge- und Sorgfaltspflichten außer Acht gelassen und einschlägige Bestimmungen des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes und der Bauarbeiterschutzverordnung nicht beachtet zu haben.
- Das betroffene Gebäude am Unteren Stadtplatz in Schärding.
- Foto: Gruber
- hochgeladen von David Ebner
Bis zu drei Jahren Haft
Laut Staatsanwaltschaft waren die mit den Arbeiten befassten Männer nicht für Tätigkeiten mit besonderem Gefahrenpotenzial und Risiko ausgebildet und unterlagen als Asylwerber einem Beschäftigungsverbot. Weiters sollen es die beiden Angeklagten unterlassen haben, vor Beginn und während der Arbeiten qualifizierte Planungen, Vor- und Bestandsuntersuchungen sowie Berechnungen durch fachkundige Personen zu veranlassen und entsprechende Absicherungsmaßnahmen zu treffen. Im Falle einer Verurteilung droht den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.
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