Eisregen und Glatteis im ganzen Bezirk

Foto: Stefan Krber/Fotolia
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BEZIRK (kw). Das Tief "Hubert" sorgt oberösterreichweit durch Schnee, Eisregen und Regen für vereiste Fahrzeuge, spiegelglatte Straßen und Gehwege. Bereits in der ersten Nachthälfte setzte Regen ein, der auf dem gefrorenen Boden sofort zu Glatteis führte, die BezirksRundschau berichtete. Eine Entspannung der Wetterlage wird für morgen Mittwoch vorhergesagt.

Wie Heinz Ertl, Stützpunktleiter des ÖAMTC Ried, berichtet sind zur Zeit alle Fahrzeuge im Einsatz: "Die Einsatzzentrale in Linz erhält laufend Anrufe, diese werden verteilt und an unsere Pannenfahrer verschickt. Aktuell ist bei uns alles unterwegs, eine Verschnaufpause war auf Grund der Kälte bereits in den letzten Wochen nicht drinnen."
Besondere Vorsicht sei laut Ertl auf den Siedlungs- und Seitenstraßen geboten. Die Hauptstraßen seien normal zu befahren. Dennoch rät Ertl: "Die Geschwindigkeit muss stets der Wetterlage angepasst werden. Am besten wäre natürlich das Auto stehen zu lassen beziehungsweise wenn möglich zu Hause zu bleiben."

Laut Auskunft der Polizei Ried wurden zur Zeit keine Verkehrsunfälle mit verletzten Personen gemeldet.

Räum- und Streupflicht

Wenn Wetterkapriolen für vereiste Gehsteige sorgen, ist auch in den Gipszimmern Hochbetrieb. Doch was bedeutet es für Haus- und Grundbesitzer, wenn ein Passant auf dem Gehsteig vor dem Haus ausrutscht und mit Prellungen oder einem Knochenbruch im Krankenhaus landet?

„Der Liegenschaftsbesitzer haftet bei Verletzung der Räum- und Streupflicht gegenüber Dritten“, betont der Fachgruppenobmann der oö. Versicherungsmakler, Gerold Holzer. Laut Kuratorium für Verkehrssicherheit verletzen sich jedes Jahr rund 20.000 Menschen bei Stürzen auf Schnee oder Glatteis so schwer, dass eine spitalsärztliche Behandlung erforderlich ist. Mehr als zwei Drittel der Fälle haben Knochenbrüche zur Folge.

„Versicherungsschutz bietet eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, bei Gewerbetreibenden eine Betriebshaftpflichtversicherung. Diese Haftpflichtversicherung deckt in der Regel auch Schäden durch Dachlawinen. Denn Haus- und Grundbesitzer haben auch die Pflicht, dafür zu sorgen, dass Schneewächten oder Eiszapfen von den Dächern entfernt werden“, so Holzer.
Mit dem Aufstellen von Warnstangen und -tafeln und dem Anbringen von sogenannten Dachrechen ist es jedenfalls nicht getan, um sich von der Haftung zu befreien.

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