ELGA zieht in Praxen ein
Elektronische Gesundheitsakte für Kassenärzte Pflicht
BEZIRK RIED. Als modernes Datensystem soll die "Elektronische Gesundheitsakte" Patienten, Ärzten, Spitälern, Pflegeheimen oder Apotheken den Zugang zu Gesundheitsdaten erleichtern. Durch den besseren Informationsfluss können medizinische, pflegerische und therapeutische Behandlungen unterstützt werden. Dies betrifft vor allem Behandlungsketten. So erhalten Ärzte zum Beispiel Aufschluss darüber, welche Medikamente dem Patienten bereits von anderer Stelle verschrieben worden sind: Im Hinblick auf Wechselwirkungen eine wichtige Auskunft. Im Rieder Krankenhaus wird ELGA bereits seit 6. Dezember 2016 in Teilbereichen angewendet. Die Resonanz: positiv. „ELGA bringt viele Vorteile. So können zum Beispiel Doppeluntersuchungen vermieden werden", berichtet der ärztliche Direktor Johannes Huber. Knapp zwei Jahre später wird ELGA nun mit 1. Februar auch in den Praxen der Kassenärzte eingeführt. Das bedeutet: Verschriebene Medikamente sowie Befunde sind auf der E-Card des Patienten zu speichern. Von dieser neuen Pflicht wenig begeistert ist Thomas Plunger, praktischer Arzt in Obernberg: "Der verbesserte Informationsfluss wird wohl nur in Ausnahmefällen gegeben sein. In erster Linie werden wir Zeit für die Datenerfassung aufwenden. Diese müssen wir von der Behandlungszeit des Patienten abzweigen."
Gesundheitsdaten am PC
Mit ELGA erhalten Bürger die Möglichkeit, Entlassungsbriefe, Labor- und Röntgenbefunde sowie Medikamente unter www.gesundheit.gv.at einzusehen, auszudrucken oder am Computer abzuspeichern. Für Plunger keine großen Vorteile: "Ein Patient wird seine Therapie nicht besser umsetzen können, wenn er den Verordnungsplan am PC abruft. Ich glaube nicht, dass diese Patientengruppe sehr versiert im Internet surft. Mir wäre als Patient jedenfalls eine persönliche Erklärung lieber als ein Internet-Portal!" Wer die Daten einsehen kann und welche Informationen erst gar nicht gesichert werden (Opt-out), das entscheidet übrigens der Patient selbst. Christian Süss, Sportmediziner und praktischer Arzt in Riegerting, kritisiert vor allem die Unvollständigkeit von ELGA. "Wenn nicht alle Daten erfasst werden müssen, macht es wenig Sinn. Auch für Personen, die keine E-Card besitzen wie zum Beispiel Lehrer, ist ELGA kein Thema. Gleiches gilt für Wahlärzte. Vorteile sehe ich nur bei flächendeckender und vollständiger Datenerfassung."
Zu den wichtigsten Zielen der Elektronischen Gesundheitsakte zählt auch die bestmögliche Erreichung von Datenschutz und Datensicherheit. Umfangreiche Sicherheitstests schon während der Entwicklung gewährleisten laut ELGA GmbH die bestmögliche Ausgangsbasis für einen funktionierenden und sicheren Start. „Mit ELGA wird die Gesundheitsdatenverarbeitung um Dimensionen sicherer, weil die Teilnahme sehr strenge Sicherheitsregeln voraussetzt", so eine Mitarbeiterin.
Datenschutz bei ELGA
- Auch für ELGA gilt das Datenschutzgesetz. Dieses gestattet unter bestimmten Bedingungen die Verwendung von (elektronischen) Gesundheitsdaten zum Zweck der Gesundheitsvorsorge, der Diagnostik oder der Behandlung.
- „ELGA-Gesundheitsdaten“ und „ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter“ sind eindeutig im ELGA-Gesetz definiert. Die ärztliche Schweigepflicht gilt ebenso.
- Die e-Befunde werden in Hochsicherheitsrechenzentren gespeichert. Die Datenhaltung bei der e-Medikation sowie auch der Datentransport erfolgen verschlüsselt.
- Wenn Bürger auf ihre ELGA zugreifen wollen, müssen sie sich mit dem derzeit sichersten Identitätsnachweis im Internet, nämlich via Handysignatur beziehungsweise Bürgerkarte, am Portal anmelden.
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