22 Einbrüche in Ried und Schärding
Haupttäter gehen mehrere Jahre ins Gefängnis

- Gleich vier Angeklagte mussten sich am 16. Februar vor dem Landesgericht Ried verantwortne.
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Gleich vier Angeklagte mussten sich am Freitag, 16. Februar 2024, am Landesgericht wegen insgesamt 22 Einbrüchen in den Bezirken Ried und Schärding verantworten. Die beiden Haupttäter aus Rumänien wurden rechtskräftig zu fünf beziehungsweise dreieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt.
BEZIRKE RIED UND SCHÄRDING. Wie ein Gefängnis von innen aussieht, das wissen die beiden Haupttäter, ein 40- und ein 42-jähriger Rumäne, nur zu gut. Insgesamt 17 Jahr lang war der 40-Jährige bereits in Haft, nachdem er in Rumänien in das Haus einer 62-Jährige Frau eingebrochen war, sie gefesselt und geknebelt hatte und anschließend so lange auf sie eingeschlagen hatte, bis sie starb. "Sie wurden im August 2022 enthaftet, und jetzt sitzen wir wieder da", so Richterin Leonie Paischer, als sie zu Beginn der Verhandlung die Personalien der Angeklagten durchging. Auch der 42-Jährige Angeklagte hat bereits ein mehrjährige Haftstrafe in Italien hinter sich, unter anderem wegen Entführung, Freiheitsberaubung, schwere Körperverletzung und Vergewaltigung. Neben diesen beiden Männern saßen auch deren Lebensgefährtinnen – eine davon hochschwanger und aus Schärding, die andere eine Rumänin aus Italien und Mutter von zwei Kindern – auf der Anklagebank.
300.000 Euro Schaden
Konkret wurde den beiden Männern vorgeworfen, im Oktober 2023 in mehreren Gemeinden wie Taufkirchen an der Pram, Suben, St. Florian am Inn, Enzenkirchen, Raab, Andorf, Brunnenthal, Reichersberg und Aurolzmünster in verschiedenste Firmen und das Clubhaus einer Sportvereins eingedrungen zu sein und unter anderem Werkzeug, Bargeld, Schuhe, Taschen sowie Elektrogeräte gestohlen zu haben. Insgesamt standen mehr als 20 Einbrüche – oft mehrere in einer Nacht – sowie der versuchte Diebstahl eines Autos auf der Anklageliste. Weiters wurde den beiden Rumänen vorgeworfen, 13 Baucontainer aufgebrochen und Werkzeug mit einem Wert von mehr als 100.000 Euro gestohlen zu haben. Inklusive aller Beschädigungen an den Gebäuden kam durch die Einbruchsserie ein Schaden von 300.000 Euro zustande. Ein Ende hatte diese, als die beiden aus Österreich ausreisen wollten und dabei festgenommen wurden. Als Beweise dienten Fotos auf den Handys der Täter und DNA Spuren. Außerdem fand man Diebesgut im Keller. Ihren beiden Lebensgefährtinnen wurde vorgeworfen, die beiden Täter mit ihren Autos zu den Einbrüchen gefahren, sie nach vollbrachter Tat wieder abgeholt sowie Diebesgut verbracht zu haben. Bis auf einen Diebstahl in einem Baumarkt bekannten sich alle vier Angeklagte in allen Punkten schuldig. Als Grund für ihre Taten gaben die beiden zuletzt arbeitslosen Männer an, beim Spielen Geld verloren zu haben.
"Liebe macht blind"
Verteidiger Josef Wimmer betonte das Schuldbekenntnis seiner Mandanten. Die Angeklagte aus Schärding habe nicht nur ein reumütiges und umfassendes Geständnis abgelegt, sondern durch ihre Aussagen auch wesentlich zur Aufklärung der Straftaten beigetragen. "Liebe macht blind", brachte Wimmer diese Unbesonnenheit als Milderungsgrund ein. Die Angeklagte selbst sagte aus, dass sie zu Beginn nicht wusste, was die beiden Männer da machten. "Irgendwann kapierst du aber, dass eins uns eins zwei sind. Ich würde es gerne rückgängig machen", so die Schärdingerin. Geld habe sie für ihre Dienste nicht bekommen. Außerdem gab sie an, öfter gefahren zu sein als die zweite Angeklagte.
"Geschädigte schauen durch die Finger"
Bevor sich Richterin Leonie Paischer und die Schöffen zur Beratung zurückzogen, forderte Staatsanwalt Franz Zimmer, die beiden Haupttäter zu unbedingten Freiheitsstrafen zu verurteilen und machte die Situation der Geschädigten deutlich. "Die Geschädigten beziehungsweise deren Versicherungen werden schauen durch die Finger schauen, denn bei den Angeklagten ist nichts zu holen", so Zimmer.
Unbedingte Haftstrafe für Haupttäter
Nach einer halbstündigen Beratung wurde der 40-Jährige Rumäne bei einem Strafmaß von bis zu 7,5 Jahren zu einer unbedingten Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt. Strafmildernd waren die Tatsachen, dass die Einbrüche öfter beim Versuch geblieben sind, das Geständnis, und die Sicherstellung beziehungsweise Rückgabe von Diebesgut. Erschwerend wirkte sich vor allem die Vorgeschichte des Angeklagten aus. "Sie waren insgesamt schon 17 Jahre in Haft, und das hat sie nicht davon abgehalten, dass sie nach einem Jahr Freiheit gleich wieder strafrechtlich in Erscheinung treten. Sie haben eine massive kriminelle Energie, daher haben sie noch einmal eine hohe Strafe bekommen!" Der 42-jährige Zweittäter wurde mit ähnlicher Begründung zu drei Jahren und sechs Monaten unbedingter Haft verurteilt.
Emotional stark abhängig
Die beiden Damen müssen hingegen nicht hinter Gitter. Bei einem Strafrahmen von sechs Monaten bis hin zu fünf Jahren Haft wurde die Schärdingerin zu 12 Monaten bedingt verurteilt, die Rumänin, welcher weniger kooperierte, zu 15 Monaten bedingt. Das eher milde Urteil begründete Paischer darin, dass die beiden Frauen extrem naiv und emotional von den Männern abhängig sind. "Naivität schützt aber vor Strafe nicht", so Paischer. Alle Urteile sind bereits rechtskräftig.


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