Heizkostenzuschuss: Antrag bis 15. April
BEZIRK. Das Land Oberösterreich unterstützt auch diesen Winter bedürftige Personen mit der Gewährung eines Heizkostenzuschusses. Ein Anspruch besteht, wenn das monatliche Nettoeinkommen bei Alleinstehenden 857,73 Euro sowie bei Ehepaaren bzw. Lebensgemeinschaften 1286,03 Euro nicht übersteigt. Je Kind erhöht sich die Grenze um 161,41 Euro. Betroffene, deren Einkommen unter dieser Grenze liegt, wird ein Zuschuss in Höhe von 140 Euro gewährt. Wird die Einkommensgrenze um bis zu maximal 50 Euro überschritten, kann ein Zuschuss von 70 Euro gewährt werden. Ein Antrag um Zuerkennung eines Heizkostenzuschusses ist bis 15. April beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt einzubringen. Dort liegen auch die entsprechenden Formulare auf. Mehr Infos zu Voraussetzungen und Abwicklung gibt es hier.
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