Verhandlung vertagt
"Ich glaube nicht, dass ich 80 gefahren bin!"

Die Verhandlung am Landesgericht Ried wurde auf unbestimmte Zeit vertagt. | Foto: MB
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Heute, 8. Oktober, musste sich ein 21-Jähriger vor dem Landesgericht Ried verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf ihm fahrlässige Körperverletzung im Zuge eines Autounfalls vor. Die Verhandlung wurde vertagt, da Einschätzungen von Sachverständigen benötigt werden. 

RIED/ WERNSTEIN. Am 22. April soll der Angeklagte laut Anklageschrift unter Einfluss von Ecstasy und mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit im Ortsgebiet von Wernstein auf der L1147 die Kontrolle über sein Auto verloren haben, auf die Gegenfahrbahn geraten und frontal in ein entgegenkommendes Auto gekracht sein. Die Lenkerin soll dabei mehrere Brüche und Prellungen erlitten haben, der Beifahrer des Angeklagten Prellungen des Oberkörpers und Beckens. Bei der Verhandlung am 8. Oktober gab der Angeklagte jedoch an, mit 55 km/h unterwegs gewesen zu sein. Er habe vor dem Unfall auf den Tacho geschaut und dieser habe 55 angezeigt. Außerdem habe er das Auto aufgrund eines epileptischen Anfalls verrissen und nicht aufgrund der Ecstasy-Tablette. Diese habe er nämlich schon am Vorabend geschluckt.

Fahrlässig oder nicht?

Sollten diese Angaben stimmen, wäre keine Fahrlässigkeit gegeben, wie Richter Andreas Rumplmayr erklärt. Mehrere Zeugenaussagen belasten den Angeklagten jedoch schwer. Sie gaben an, dass der Angeklagte mit "mindestens 80" unterwegs war. Er soll "rücksichtslos durch das Ortsgebiet fast schon gerast" sein. "Ich glaube nicht, dass ich 80 gefahren bin", so der Angeklagte, für den die Unschuldsvermutung gilt. Auf Freilandstraßen würde er schon mal schnell fahren, aber im Ortsgebiet nicht. Das Gutachten eines Kfz-Sachverständigen soll nun Klarheit bringen und die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit eruieren. Zudem soll ein Experte die Frage klären, welche Wirkung eine Tablette MDMA, die am Vortag eingenommen wurde, zum Unfallzeitpunkt hatte. Die Verhandlung wurde auf unbestimmte Zeit vertagt. 

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