Der Fall Rambo geht weiter
Pfotenhilfe erkämpft Fortführung des Verfahrens
Der Fall um den Hund Rambo, der nach seiner Auffindung in Aurolzmünster nur mehr erlöst werden konnte, geht weiter. Nachdem die Staatsanwaltschaft Ried die Angelegenheit einstellen wollte, entschied das Gericht nun, dass die Ermittlungen fortgeführt werden müssen.
AUROLZMÜNSTER. Rückschau: Am 5. Dezember 2022 wurde der Verein Pfotenhilfe von der Polizei Aurolzmünster gebeten, einen auf der Straße alleine herumirrenden Hund zu holen. Der Hund konnte kaum mehr gehen und wankte den Mitarbeitern extrem geschwächt entgegen. Beim Tierarzt offenbarte sich, dass der Hund sterbenskrank und ohne Chance auf Heilung war. Er konnte nur noch von seinen starken Schmerzen und unheilbaren Krebsgeschwüren erlöst werden.
Nachdem Zeugen meldeten, dass Rambo, so hieß der Hund, nahe der Fundstelle jahrelang illegal angebunden war, zeigte die Pfotenhilfe seinen Besitzer bei der Staatsanwaltschaft Ried wegen Tierquälerei an. "Nach monatelangen Ermittlungen wurde die Verurteilungswahrscheinlichkeit allerdings als zu gering beurteilt und die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen ein", so Jürgen Stadler vom Tierschutzhof Pfotenhilfe in Lochen. "Wir beantragten die Fortführung, da auch Unterlassung den Tatbestand der Tierquälerei erfüllt. Als Beweis führten wir mehrere ähnliche Fälle an", so Stadler.
Ermittlungen sind fortzuführen
Kürzlich nahm die Angelegenheit nun eine Wende. "Ein drei-Richter-Senat entschied, dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen fortführen muss", so Stadler. Ein Veterinärsachverständiger solle weiters den Vorwurf, der Hund sei so lange vernachlässigt worden, bis er sterbenskrank war, klären. "Darüber hinaus wurde vom Gericht eine weitere Anzeige gegen die Ehegattin des Beschuldigten erstattet. Da sie im selben Haushalt lebte, hat sie wohl den schlechten gesundheitlichen Zustand des Hundes ebenfalls wissentlich ignoriert" so Stadler. Er ergänzt: "Eine gerichtliche Verfolgung von Tierquälerei ist auch bei schwerer Vernachlässigung wichtig, weil dadurch Tierhaltungsverbote verhängt werden können! Ein Tierhaltungsverbot ist die einzige Möglichkeit, weiteres Tierleid zu verhindern. Aber auch das hilft nur, wenn es engmaschig kontrolliert wird. Die Entscheidung, das Verfahren fortzuführen, ist jedenfalls ein hart erkämpfter Teilerfolg und führt hoffentlich zu einer Verurteilung mit angemessener Ausschöpfung des Strafrahmens!"
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