Paukenschlag bei FACC
Klage gegen Walter Stephan abgewiesen

Die Anwälte der FACC (l.), Richter Nikolaus Steininger (m.) sowie Walter Stephan und seine Anwälte (r.).  | Foto: BRS/Meingast
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Am Mittwoch, 27. November, fand die Causa "Fake-President" am Landesgericht Ried ihr – vorzeitiges – Ende. Mit einem Paukenschlag: Die Klage, in welcher die Verantwortlichen der FACC zehn Millionen Euro Schadenersatz von Walter Stephan, ehemals Vorstandsvorsitzender des Unternehmens, forderten, wurde abgewiesen.

RIED IM INNKREIS (mef). "Ich werde die Gründe für dieses Urteil genau ausführen um zu vermeiden, dass die Anwesenden anschließend denken, dass ein Geschäftsführer alles darf", sagt Richter Nikolaus Steininger zu Beginn seiner Urteilsverkündung.

So habe Stephan "seine Pflichten als ordentlicher Geschäftsmann stets wahrgenommen und erfüllt." "Natürlich stellt sich die Frage, ob Herr Stephan davon gewusst hat, dass die Buchhalterin selbstständig Überweisungen durchführen durfte." Indizien und Beweise dafür hätte es während eines Interviews kurz nach Aufkommen der Causa wie auch nach der polizeilichen Einvernahme gegeben. Diese "sind aber nicht ausreichend gewesen".

"Wir sind zudem davon überzeugt, dass Herr Stephan umfassend gehandelt hätte um ein Szenario wie dieses zu vermeiden", sagt Steininger. Außerdem habe Stephan über die Situation und Vorgänge in der Finanzbuchhaltung Bescheid gewusst. "Grund dafür sind zum Beispiel die sehr strengen Bestimmungen für diese Abteilung." Entsprechend hätte er "nur einschreiten müssen, wenn es einen spezifischen Verdacht gegeben hätte." Solche Verdachtsmomente wären aber "nie aufgetreten. Außerdem hatte Herr Stephan als Geschäftsführer keine Gesamtverantwortung für das Unternehmen." Steininger stützt sich in seinen Aussagen unter anderem auf das GmbH-Gesetz.

Zudem hätte es regelmäßige Meetings der Finanzbuchhaltung gegeben, die Bilanzen seien von Mitarbeitern externer Unternehmen geprüft worden. Ähnliche Aussagen hätte auch der jetzige FACC-Geschäftsführer, Robert Machtlinger, während seiner Einvernahme getroffen: "Herr Machtlinger sprach unter anderem davon, dass es in der Finanzbuchhaltung zu keiner Zeit Probleme gegeben hat." Auch habe Stephan seine Überwachungspflichten zu keiner Zeit verletzt. 

Keinen Hinweis gebe es außerdem für einen autoritären Führungsstil Stephans. "Natürlich ist die FACC sein 'Baby'. Dass er seinen Mitarbeitern daher hin und wieder genau auf die Fingern sah, ist klar. Während der Einvernahmen kristallisierte sich jedoch heraus, dass keiner Angst vor ihm hatte."

Erfahren und kompetent

Keine Schuld an den damaligen Vorfällen hätten auch die damalige Finanzvorständin Minfen Gu sowie die Mitarbeiter der IT-Abteilung. "Aufgrund ihres Lebenslaufes und der damit verbundenen jahrelangen Erfahrung war sie für diese Position bestens geeignet. Was die IT-Mitarbeiter betrifft, so sagte Herr Machtlinger während seiner Einvernahme, dass jeder von ihnen kompetent auf seinem Gebiet sei."

Die Verantwortlichen der FACC meldeten nach der Urteilsverkündung Berufung an. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig. 


Die Vorgeschichte

Grund für den beinahe zweijährigen Rechtsstreit ist ein Betrugsfall, welcher sich im Jahr 2016 zugetragen hatte. Die Betrüger gaben sich in ihren E-Mails als Firmenchefs – "Fake Presidents" –  aus und forderten die Überweisung von 54 Millionen Euro auf ausländische Konten.

Als Konsequenz daraus beriefen die Verantwortlichen des Flugzeugkomponentenherstellers Stephan sowie Gu frühzeitig ab. Zudem warfen sie dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden vor, kein ausreichendes Kontrollsystem realisiert zu haben und verklagten ihn auf zehn Millionen Euro Schadenersatz. Seit dem Jahr 2009 ist das börsenotierte Innviertler Unternehmen in chinesischen Händen.

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