Immobilienkauf
Nicht der Pool zählt, sondern der Vertragspartner

- Zentral sei die Vertrauenswürdigkeit der Vertragspartner – allen voran des Verkäufers der Immobilie, weiß Anwalt Georg Watschinger.
- Foto: Watschinger
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Beim Immobilienkauf unbedingt auf seriöse Partner achten und hinterfragen, rät Anwalt Watschinger.
RIED. Wenn bei Immobilien gröbere Baumängel auftreten, wird der Traum vom Eigenheim rasch zum Albtraum. Der Rieder Anwalt Georg Watschinger empfiehlt, bei der oft größten Investition im Leben – dem Kauf eines Hauses oder einer Wohnung–, bereits vor Abgabe des Kaufanbotes Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Auf die Frage hin, was beim Kauf einer neuen Immobilie aus seiner Sicht das Wichtigste sei, holt der Anwalt aus: Für den Kauf eines Neubaus verschulden sich die Käufer oftmals über beide Ohren. In der Regel seien es ja junge Menschen. Gerade beim Kauf von Neubauten rät der Experte zur Vorsicht.
Wer verkauft, wer hat gebaut?
"Wenn man selber baut, kennt man die beteiligten Professionisten in der Regel. Beim Kauf weiß ich das als Käufer oft nicht. Und es gibt beim Kauf – anders als bei kleinen Sanierungen – keine Versicherung, keinen Rechtsschutz für Immobiliengeschäfte", warnt der Anwalt. Damit tragen Käufer beim Auftreten von Baumängeln das gesamte Kostenrisiko, was vor allem für jüngere Käufer oft ein Problem darstelle. Wichtiger, als darauf zu schauen, ob die Fassade gefalle oder ein Pool vorhanden sei, wäre es jedenfalls, auf die Seriosität des Verkäufers zu achten und zu wissen, wer das Einfamilienhaus gebaut hat. Als Anwalt habe er beobachtet, dass in Gegenden wie dem Innviertel, wo das Bauland – im Vergleich zu Tirol oder Salzburg – noch günstiger ist, Baugründe erworben werden und sich Privatpersonen als "Bauträger" versuchen. Diese würden dann zum Beispiel Doppelhaushälften errichten und verkaufen.

- "Am sichersten sind seriöse, am besten zudem regionale Unternehmen", erklärt Anwalt Georg Watschinger.
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Geschäftsmodelle will der Anwalt dahinter nicht vermuten, manche Fälle gäben aber zu denken. "Fakt ist jedenfalls, dass sich der Käufer beim Auftreten schwerwiegender Mängel primär an seinen Vertragspartner zu halten hat. Ist der über alle Berge oder insolvent, müssen die beteiligten Professionisten herhalten", so Watschinger. Voraussetzung dafür sei aber eben, dass diese bekannt sind. "Das Schlechteste, was mir passieren kann, ist, dass ich nicht weiß, wer mein Haus gebaut hat – dass ich also nicht nur die Baufirma, sondern alle beteiligten Gewerke nicht kenne –, oder dass das Firmen sind, die entweder nicht seriös oder nicht greifbar sind", erklärt Watschinger.
Von Statiker bis Dachdecker
Beim Kauf von Privaten sollten daher einerseits die Gründe für den Verkauf bekannt sein und andererseits die Beteiligten – vom Statiker bis zum Dachdecker – offengelegt werden. Transparente Projekte seriöser regionaler Unternehmen würden das Risiko ebenso deutlich reduzieren, dies schon deshalb, weil solche Betriebe auch einen Ruf zu verteidigen hätten. "Wer sein ganzes Geld für ein Eigenheim in die Hand nimmt, ist gut beraten, von vornherein kritisch und mit professioneller Hilfe an die Sache heranzugehen – sowohl technisch als auch rechtlich", zeigt der Arbeitsalltag von Anwalt Watschinger.


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