In den privaten Ställen wird's langsam eng

- <f>Im Stall von Stefanie</f> und Thomas Neudorfer können die Hühner auch an die frische Luft – es gibt einen Wintergarten.
- Foto: Foto: Neudorfer
- hochgeladen von Karin Bayr
Stallpflicht für Geflügel bleibt noch bis Mitte April aufrecht.
BEZIRK. Manfred Kronawitter ist Obmann des Kleintierzuchtvereins E12-Haslach. Er musste heuer den Haupttaubenmarkt, der traditionell Anfang März stattfindet, absagen.
Aufgrund der Vogelgrippe sind derzeit keine Geflügelschauen möglich oder die Auflagen dafür zu streng. "Das ist für unseren Verein ein großer Verlust. Der Markt war die Haupteinnahmequelle. Wir hatten da meist mehr als 1.000 Besucher", bedauert er. Der Markt am Sonntag, 19. März in Haslach, wird stattfinden, aber ohne Geflügel. "Im Kleinen werden Kaninchen, Meerschweinchen und Hamster verkauft", sagt Eveline Kerschhagl, Schriftführerin des Kleintierzuchtvereins. Für die Kleintierzüchter ist das derzeitige "Marktverbot" eine Katastrophe. "Wenn sie Tauben und Vögel nicht mehr weiterverkaufen können, werden sich jene, die sowieso schon überlegen, ob sie aufgeben oder nicht, die Zucht nicht mehr antun", sagt Kronawitter.
Schwierige Situation
Auch für Geflügelhändler sei die Situation alles andere als ideal. Und: "Auch für die Tiere, viele Ställe sind nicht darauf ausgelegt, die Tiere so lange einzusperren", weiß Kronawitter. „Ziel der Stallpflicht ist es, eine Ansteckung des hochempfänglichen Hausgeflügels durch Wildvögel bestmöglich zu verhindern. Der Kontakt zu Zug- und Wildvögeln wird unterbunden und das Geflügel geschützt“, sagt Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger (ÖVP).
Stallpflicht verlängert
Laut Einschätzung des Landesveterinärdirektors ist die Stallpflicht noch mindestens bis Mitte April aufrecht. "Die Stallhaltepflicht ist vor allem auch eine Tierschutzvorsorge. Im Falle einer Bestandsinfektion würden zahlreiche Tiere verenden oder müssten getötet werden", begründet Hiegelsberger. "Diese Tierschutzvorsorge ist daher unbedingt notwendig und auch im Interesse der Tierhalter weiterhin umzusetzen." Thomas und Stefanie Neudorfer aus Peilstein halten 8.000 Hühner. "Unsere Hühner können sich in einem Wintergarten – auch Kaltscharrraum genannt – aufhalten", sagt Thomas Neudorfer. Dort sind sie vor Wildvögeln geschützt und genießen trotzdem Auslauf. Die Eier dürfen weiterhin als Freilandeier verkauft werden. Seit der Stallpflicht aufgrund der Vogelgrippe achtet der Landwirt noch mehr auf die Hygiene im Stall und darauf, seine Kunden gut zu informieren. "Viele glauben, den Tieren geht es schlecht, weil sie eingesperrt sind. Aber das stimmt nicht, sie können an die frische Luft", sagt er.
Noch keine Anzeigen
Während die Stallpflicht noch aufrecht ist, lassen viele private Hühnerhalter ihre Tiere bereits ins Freie. Das verstößt gegen die Geflügelpest-Verordnung. Das Strafhöchstmaß im Falle einer Verurteilung liegt bei 4.360 Euro. Valentin Pühringer, Bezirkshauptfrau-Stellvertreter, sagt dazu: "Derzeit gibt es im Bezirk noch keine Anzeigen gegen Hühnerhalter. Die Tiere müssen aber weiterhin im Stall bleiben, weil in Oberösterreich sechs Fälle bekannt sind, wo Wildvögel positiv auf die Geflügelpest getestet wurden." Zwei Fälle gab es alleine in den letzten zwei Wochen, allerdings nicht im Bezirk Rohrbach.
Zur Sache:
• Unterbringung in geschlossenen Haltungseinrichtungen, die zumindest nach oben hin abgedeckt sind ("
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• Die Tierhalter haben
• Tot aufgefundene Vögel sollen
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